Geschrieben von elmosfreundin am 01.08.2003, 22:47 Uhr |
zahlt das Jugendamt auch rückwirkend?
Also..
ich arbeite seit dem 10.7. auf 400 euro Basis.
Meine Tochter geht zu einer Tagesmutter, wo mich das JA bei der Zahlung unterstützt.
Nun habe ich von meinem Arbeitgeber bis heute noch keinen Gehalts- und Stundenzettel sodaß ich was beim Jugendamt vorlegen kann.
Wenn ich den besagten Zettel nun erst nächste Woche abgebe.. verrechnet sie den Juli dann nachträglich?
Und was ist mit August?
Achso wir kommen aus Hamburg, falls es von beudeutung sein sollte ..
Danke für eure Hilfe.
Re: zahlt das Jugendamt auch rückwirkend?
Antwort von ratze-ruebe am 09.08.2003, 21:03 Uhr
hallo,
bei mir war es so dass das jugendamt ab dem monat in dem die antragstellung erfolgt ist bezahlt, wenn du den antrag auf beihilfe im juli gestellt hast mit dem hinweis die lohnzettel nachzureichen müss(t)en sie zahlen! bzw. zahlen das dann nach ab juli.
ratze-ruebe
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