Geschrieben von Sunny1973 am 05.08.2003, 15:49 Uhr |
@ Paulita
Also laut unserem Steuerberater gibt es weder eine Obergrenze für das Einkommen noch für den Zuschuss ansich.
Bei uns ist es z. B. so, daß der Geschäftsführer und Inhaber der Firma mein Vater ist und das KÖNNTE zu Problemen kommen, wenn das Finanzamt das spitz bekommt. Ich meine, mein AG (die Firma meines Vaters) sollte einen Zuschuss im angemessenen Verhältnis zahlen (also nicht voll). Der Steuerberater meinte, mein Dad müsste sich halt Gedanken darüber machen, wieviel er einer "fremden" ANin geben würde ....!
Ich würde an Deiner Stelle einfach mal beim AG nachfragen, ob das möglich ist?!
Liebe Grüße
Sunny
- INFO: Betreuungszuschuss vom AG für KiGa-Kids - Sunny1973 04.08.03, 14:04
- Re: INFO: Betreuungszuschuss vom AG für KiGa-Kids - u_hoernchen 04.08.03, 19:39
- @ u_hoernchen - Sunny1973 05.08.03, 15:51
- § 3 Nr. 33 EstG - für die Vollständigkeit - molu 05.08.03, 6:43
- Re: INFO: Betreuungszuschuss vom AG - FRAGEN - paulita 05.08.03, 14:02
- @ Paulita - Sunny1973 05.08.03, 15:49
- Das habe ich vor einem Jahr auch schon gemailt..... - tinai 06.08.03, 17:33
- @ Tinai - Sunny1973 11.08.03, 11:27
- Re: INFO: Betreuungszuschuss vom AG für KiGa-Kids - u_hoernchen 04.08.03, 19:39
Zahlt das Jugendamt auch rückwirkend?
Nebenjob gesucht ...........
@sylvia1
Selbständige Tätigkeit zu vergeben...
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Alternative zu Au-Pair....
Ich fühl mich ja soooooo schlecht.......
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Was würdet Ihr tun (Chef verhält sich mies)