Baby und Job

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Geschrieben von fenja2003 am 15.05.2006, 12:14 Uhr

teilzeit nach elternzeit

huhu,

ich bin der meinung du mußt es 3 monate im voraus mitteilen? bin aber grad nicht 100%ig sicher. jedenfalls muß dein ag dir 4 wochen vor arbeitsbeginn mitteilen ob er zu´stimmt oder nicht. wenn nicht, müssen die gründe betriebsbedingt sein.

wenn dir sein tz- angebot nicht paßt kannst du ganz "normal" deinen arbeitsvertrag in vollzeit erfüllen.

ich würde sowas immer persönlich abklären, vereinbare doch einfach einen termin bei deinem ag.

lg

 
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