Geschrieben von fenja2003 am 15.05.2006, 12:14 Uhr |
teilzeit nach elternzeit
huhu,
ich bin der meinung du mußt es 3 monate im voraus mitteilen? bin aber grad nicht 100%ig sicher. jedenfalls muß dein ag dir 4 wochen vor arbeitsbeginn mitteilen ob er zu´stimmt oder nicht. wenn nicht, müssen die gründe betriebsbedingt sein.
wenn dir sein tz- angebot nicht paßt kannst du ganz "normal" deinen arbeitsvertrag in vollzeit erfüllen.
ich würde sowas immer persönlich abklären, vereinbare doch einfach einen termin bei deinem ag.
lg
- teilzeit nach elternzeit - regina 71 14.05.06, 11:55
- Re: teilzeit nach elternzeit - fenja2003 15.05.06, 12:14
- Re: teilzeit nach elternzeit - Traumfänger 15.05.06, 15:05
- Re: teilzeit nach elternzeit - regina 71 15.05.06, 19:41
Wieso können Väter nicht aus dem Job aussteigen?
Elterngeld beliebt bei vätern
1. Arbeitstag
Wie macht ihr das und wie ist das mit dem geld?
An mami hängen - sorry, lang.
400 EUR Job während der Elternzeit
Was soll ich machen??
Schriftliche Formulierung von Bewerbung!
Hab mich entschieden wegen Betreuung