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Geschrieben von regina 71 am 14.05.2006, 11:55 Uhr

teilzeit nach elternzeit

hallo!
meine elternzeit endet ende oktober 06. im hinblick auf die bestehenden fristen, möchte ich bald einen antrag auf teilzeit stellen. da ich jedoch meinen arbeitgeber nicht einschätzen kann, ob er hierzu positiv gegenübersteht oder dies als lästig ansieht und versucht einen loszuwerden, frage ich mich, wie ich mich nun richtig verhalte. da ich noch gut 2 monate zeit habe für den offiziellen antrag, frage ich mich, ob es sinnvoll ist, den arbeitgeber ganz neutral anzuschreiben und möglichkeiten der arbeitszeitreduzierung zu erfragen. je nach dem, wie er reagieren würde, könnte ich dann ja immer noch fristgerecht tz beantragen oder auch wieder vollzeit einsteigen, wenn mir seine angebote zur tz nicht gefallen.

oder wie sehe es aus, wenn ich direkt tz beantrage und mir die aufgezeigten möglichkeiten des arbeitgebers nicht zusagen. kann ich dann noch meinen tz-antrag wieder zurückziehen??

vielen dank im voraus für alle rückmeldungen, meinungen und tipps.
gruß
regina

 
3 Antworten:

Re: teilzeit nach elternzeit

Antwort von fenja2003 am 15.05.2006, 12:14 Uhr

huhu,

ich bin der meinung du mußt es 3 monate im voraus mitteilen? bin aber grad nicht 100%ig sicher. jedenfalls muß dein ag dir 4 wochen vor arbeitsbeginn mitteilen ob er zu´stimmt oder nicht. wenn nicht, müssen die gründe betriebsbedingt sein.

wenn dir sein tz- angebot nicht paßt kannst du ganz "normal" deinen arbeitsvertrag in vollzeit erfüllen.

ich würde sowas immer persönlich abklären, vereinbare doch einfach einen termin bei deinem ag.

lg

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Re: teilzeit nach elternzeit

Antwort von Traumfänger am 15.05.2006, 15:05 Uhr

Ich würde in der Personalabteilung deiner Firma anrufen, da kennst du doch sicher noch den ein oder anderen und hören, was dort gesagt wird. Ich würde mich erkundigen, wann der Antrag auf Teilzeit gestellt werden muss und würde das dann direkt an deinen Chef richten. So habe ich es gemacht. Es kam dann schnell ein Anruf und ein Brief, dass Teilzeit nicht möglich ist. Falls dies bei dir der Fall sein sollte, bitte nicht von selbst kündigen! Das habe ich damals falsch gemacht, ich wurde gemobbt und unter Druck gesetzt. Dann bist du für 3 Monate aufm Arbeitsamt gesperrt!!!

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Re: teilzeit nach elternzeit

Antwort von regina 71 am 15.05.2006, 19:41 Uhr

ich habe bereits ein gespräch mit meinem vorgesetzten hinter mir. aber wie das ja immer so ist, in einem gespräch bekommt man natürlich nur floskeln und keine genaue antwort. es hieß nur: reichen sie erstmal ihren tz-antrag ein. dann schauen wir mal weiter. und nun frage ich mich natürlich, ob ich wenn ich den tz-antrag eingereicht habe auch noch zurück kann, wenn mir das ag-angebot zur tz nicht gefällt.
gruß
regina

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