Geschrieben von l2005 am 07.11.2005, 19:48 Uhr |
Teilzeit? Abfindung?
Hallo !
Hier ein kleines Zitat aus meinem Uni - Skript zum Thema "Arbeitsrecht": ... das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) räumt dem Arbeitnehmer ein Recht auf Teilzeit ein. Dabei beschränkt es sich nicht nur auf die Verringerung der Arbeitszeit (Arbeitsmenge), sondern auch auf die Verteilung der Arbeitszeit. Wenn ein Teilzeitwunsch vom Arbeitgeber abgelehnt wird, müssen gravierende betriebliche Gründe vorgetragen werden und relevant sein." Zitat Ende.
Ich schätze, ob der AG nun begeistert ist oder nicht, ist nicht unbedingt als relevant zu bezeichnen!
Zum Umgang mit ALGII kann ich dir leider nix sagen, da kenn ich mich nicht aus. Ob bei einem Auflösungsvertrag ein Abfindungsanspruch besteht kann ich dir nicht genau sagen, bei einer betriebsbedingten Kündigung allerdings liegt der Abfindungsanspruch bei 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Wird dir im Rahmen einer Änderungskündigung eine neue Beschäftigung angeboten ( sprich der alte Vertrag wird gekündigt und gleichzeitig etwas neues Angeboten ) so musst du dies innerhalb von 3 Wochen angenommen haben, sonst läuft dein Vertrag regulär aus !Also nicht zu kange überlegen !!! Ich hoffe, ich konnte dir was helfen und freue mich, meine Vorlesungsinhalte auch mal praktisch einsetzen zu können. Lg, Isa
- Teilzeit? Abfindung? - jula22 07.11.05, 19:25
- Re: Teilzeit? Abfindung? - l2005 07.11.05, 19:48
- Gesetzestext zur ersten Frage - berita 07.11.05, 21:16
Wie macht ihr das wenn euer Kind krank ist mt
2 Kind verschweigen...
2 Kind verschweigen?
Krank gemeldet, einkaufen gegangen - Kündigung!!!
Nach Elternzeit arbeitslos gemeldet?
@Cella - Problem aufgelöst - mT
Wer hat Ahnung wie es auf dem Arbeitsamt läuft nach Erziehungsurlaub?
@VeraB Du schaffst das!!!
Problem: Diskussion mit Kollegen Vorsicht lang - aber Wichtig