Geschrieben von Stryla am 21.06.2008, 11:58 Uhr |
Sorgerecht, Bleiberecht...
Ist glaube ich schwierig. Ich glaube am Besten ist es das aussergerichtlich zu regeln und so belassen wie bisher. Sprich, bist Du da, ist das Kind bei Dir, bist Du arbeiten ist das Kind bei ihm. Mehr oder weniger versuchen, die Verhältnisse gleich zu lassen. Noch ist der Ort nicht so wichtig, mit 5 Jahren wäre es besser, das Kind bleibt am Wohnort,aber bei 20 Monaten ist das noch nicht so wichtig. Daher würde ich einfach so leben wie dem Kind bekannt nur halt räumlich getrennte Eltern.
Es ist übrigens nicht immer so, dass die berufstätige Person nicht auch Hauptbezugsperson ist. Ich kenne ein paar Fälle in meiner Umgebung wo von Anfang an der arbeitende Teil vorgezogen wurde und der häusliche betreuende abgelehnt wurde, wenn der berufstätige Teil da war. Also vieles ist auch Charaktersache.
- Sorgerecht, Bleiberecht... - babyfelix 19.06.08, 16:50
- Nachtrag - babyfelix 19.06.08, 17:16
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Hausmann - carla72 19.06.08, 17:47
- dein mann bekommt euer kind - Pünktchen23 20.06.08, 8:54
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Hausmann - carla72 19.06.08, 17:47
- Re: Sorgerecht, Bleiberecht... - berita 19.06.08, 22:54
- Re: Sorgerecht, Bleiberecht... - Astrid18 20.06.08, 8:49
- Re: Sorgerecht, Bleiberecht... - EmilsMama 20.06.08, 15:54
- Re: Sorgerecht, Bleiberecht... - Stryla 21.06.08, 11:58
- Re: Sorgerecht, Bleiberecht... - Benedikte 22.06.08, 23:40
- Re: Sorgerecht, Bleiberecht... - Trini 23.06.08, 8:21
- Nachtrag - babyfelix 19.06.08, 17:16