Geschrieben von 23bianca am 22.08.2008, 18:42 Uhr |
So meine ich es zu wissen
Entscheidend ist, was du die letzten 12 Monate verdient hast. Davon wird dann durchschnittlich ein Wert ermittelt und davon bekommst du 67 % Elterngeld.
Wenn du also arbeitslos warst zählen z. B. die Monate als 0 Euro.
Hast du ein paar Monate vor Entbindung gearbeitet zählt dementsprechend dein Verdienst.
So oder bekommst du aber auf jeden Fall den Mindestbeitrag von 300 Euro. Den bekommen alle - also auch die, die vorher "nur" Hausfrau waren.
Gruß
- Elterngeld... kennt sich jemand aus? - bloomy 22.08.08, 16:54
- So meine ich es zu wissen - 23bianca 22.08.08, 18:42
- Ja, das mit den 12 Monaten... - bloomy 22.08.08, 19:07
- Re: Ja, das mit den 12 Monaten... - 23bianca 22.08.08, 19:12
- Ja, das mit den 12 Monaten... - bloomy 22.08.08, 19:07
- Re: Elterngeld... kennt sich jemand aus? - Lena_1977 22.08.08, 20:12
- Re: Elterngeld... kennt sich jemand aus? - EmilsMama 23.08.08, 14:36
- Danke, Emilsmama!! Weißt du auch, - bloomy 23.08.08, 19:56
- Re: Danke, Emilsmama!! Weißt du auch, - EmilsMama 23.08.08, 22:41
- Danke, Emilsmama!! Weißt du auch, - bloomy 23.08.08, 19:56
- Korrektur: Bemessungszeitraum - speedy 26.08.08, 10:48
- Sorry, Speedy, da liegst du falsch.... - EmilsMama 26.08.08, 12:10
- So meine ich es zu wissen - 23bianca 22.08.08, 18:42
Hohe Rate berufstätiger Frauen = hohe Kinderrate
An alle Lehrerinnen / Dozentinnen, die freiberuflich arbeiten
Frage bzgl. Arbeiten während der Elternzeit bei anderem Arbeitgeber
Job aufgeben??
SS ins Bewerbungsgespräch - ich habs gesagt
@alema
Soldatinnen unter euch?
Elternzeit/Fernstudium von Steuer absetzten?
Elterngeld und Teilzeit...???