Geschrieben von speedy am 26.08.2008, 10:48 Uhr |
Korrektur: Bemessungszeitraum
Hi, § 2 Abs. 1 ElterngeldG sagt aus, dass der Bemessungszeitraum die vollen 12 Kalendermonate vor der GEBURT des Kindes sind, also nicht vor Beginn des Mutterschutzes. Somit zählt der Verdienst im Juli 09 noch voll mit in die Berechnung rein.
Es gelten immer nur volle Kalendermonate, wobei aber nicht der volle Monat gearbeitet worden sein muss. Selbst Monate mit einem Einkommen von 0 werden mit aufsummiert und die Summe dann durch 12 *0,67 abzgl. Werbungskostenpauschale gerechnet. Es muss also nicht in allen Monaten das gleiche Einkommen erzielt worden sein.
Gruß, Speedy
- Elterngeld... kennt sich jemand aus? - bloomy 22.08.08, 16:54
- So meine ich es zu wissen - 23bianca 22.08.08, 18:42
- Ja, das mit den 12 Monaten... - bloomy 22.08.08, 19:07
- Re: Ja, das mit den 12 Monaten... - 23bianca 22.08.08, 19:12
- Ja, das mit den 12 Monaten... - bloomy 22.08.08, 19:07
- Re: Elterngeld... kennt sich jemand aus? - Lena_1977 22.08.08, 20:12
- Re: Elterngeld... kennt sich jemand aus? - EmilsMama 23.08.08, 14:36
- Danke, Emilsmama!! Weißt du auch, - bloomy 23.08.08, 19:56
- Re: Danke, Emilsmama!! Weißt du auch, - EmilsMama 23.08.08, 22:41
- Danke, Emilsmama!! Weißt du auch, - bloomy 23.08.08, 19:56
- Korrektur: Bemessungszeitraum - speedy 26.08.08, 10:48
- Sorry, Speedy, da liegst du falsch.... - EmilsMama 26.08.08, 12:10
- So meine ich es zu wissen - 23bianca 22.08.08, 18:42
Hohe Rate berufstätiger Frauen = hohe Kinderrate
An alle Lehrerinnen / Dozentinnen, die freiberuflich arbeiten
Frage bzgl. Arbeiten während der Elternzeit bei anderem Arbeitgeber
Job aufgeben??
SS ins Bewerbungsgespräch - ich habs gesagt
@alema
Soldatinnen unter euch?
Elternzeit/Fernstudium von Steuer absetzten?
Elterngeld und Teilzeit...???