Baby und Job

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Geschrieben von speedy am 26.08.2008, 10:48 Uhr

Korrektur: Bemessungszeitraum

Hi, § 2 Abs. 1 ElterngeldG sagt aus, dass der Bemessungszeitraum die vollen 12 Kalendermonate vor der GEBURT des Kindes sind, also nicht vor Beginn des Mutterschutzes. Somit zählt der Verdienst im Juli 09 noch voll mit in die Berechnung rein.

Es gelten immer nur volle Kalendermonate, wobei aber nicht der volle Monat gearbeitet worden sein muss. Selbst Monate mit einem Einkommen von 0 werden mit aufsummiert und die Summe dann durch 12 *0,67 abzgl. Werbungskostenpauschale gerechnet. Es muss also nicht in allen Monaten das gleiche Einkommen erzielt worden sein.

Gruß, Speedy

 
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