Baby und Job

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Geschrieben von EmilsMama am 23.08.2008, 14:36 Uhr

Elterngeld... kennt sich jemand aus?

Hallo,
die 12 Monate enden vor !!!! dem Mutterschutz, das heißt, wenn das Baby am 20.8. Termin hat, dann beginnt der Mutterschutz etwa am 8.7. Das bedeutet, dass der Monat Juni (nicht Juli, kein Tippfehler) der letzte Monat ist, der für die Elterngeldberechnung zählt. In dem Fall ist also der Verdienst von Juli 07 bis Juni 08 für die Berechnung des Elterngeldes heranzuziehen. Also hättest du den Monat Juni komplett mit 0€ Verdienst, im Juli dann eben dein halbes Gehalt und ab August das ganze Gehalt.

Falls allerdings das Baby den ET überschritten hätte, der Beginn des Muschu schon z.B. der 29.6. gewesen wäre, dann wäre der Mai der letzte Monat für die Elterngeldberechnung, der Zeitraum wäre dann von Juni 07 bis Mai 08, da hättest du dann 2 Monate mit 0€ Verdienst dabei.

Es gilt also, für die Berechnung zählen immer die letzten 12 Monate mit VOLLEM LOHNbezug!

LG Emilsmama

 
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