Geschrieben von EmilsMama am 23.08.2008, 22:41 Uhr |
Danke, Emilsmama!! Weißt du auch,
Hallo,
ich nehme an, du hast die sicherlich auch bezahlte Ausbildung fertig gemacht und wurdest direkt im Anschluß übernommen. (Also ohne Verdienstlücken). Dann hast du keine 0.- € Verdienst Monate, da wird dann das Nettogehalt in der Ausbildung berücksichtigt. Es ist egal ob es sich "Ausbildungsvergütung" oder "Lohn" nennt, es zählt zu den 12 Monaten.
Deine Nettoverdienste in diesen 12 Monaten werden zusammengerechnet und dann durch 12 geteilt. Davon bekommst du dann 67%. Nur wenn hier weniger als 300 € rauskommt, dann bekommst du diese 300 € als Mindestsatz, ansonsten mehr.
VG Emilsmama
- Elterngeld... kennt sich jemand aus? - bloomy 22.08.08, 16:54
- So meine ich es zu wissen - 23bianca 22.08.08, 18:42
- Ja, das mit den 12 Monaten... - bloomy 22.08.08, 19:07
- Re: Ja, das mit den 12 Monaten... - 23bianca 22.08.08, 19:12
- Ja, das mit den 12 Monaten... - bloomy 22.08.08, 19:07
- Re: Elterngeld... kennt sich jemand aus? - Lena_1977 22.08.08, 20:12
- Re: Elterngeld... kennt sich jemand aus? - EmilsMama 23.08.08, 14:36
- Danke, Emilsmama!! Weißt du auch, - bloomy 23.08.08, 19:56
- Re: Danke, Emilsmama!! Weißt du auch, - EmilsMama 23.08.08, 22:41
- Danke, Emilsmama!! Weißt du auch, - bloomy 23.08.08, 19:56
- Korrektur: Bemessungszeitraum - speedy 26.08.08, 10:48
- Sorry, Speedy, da liegst du falsch.... - EmilsMama 26.08.08, 12:10
- So meine ich es zu wissen - 23bianca 22.08.08, 18:42
Hohe Rate berufstätiger Frauen = hohe Kinderrate
An alle Lehrerinnen / Dozentinnen, die freiberuflich arbeiten
Frage bzgl. Arbeiten während der Elternzeit bei anderem Arbeitgeber
Job aufgeben??
SS ins Bewerbungsgespräch - ich habs gesagt
@alema
Soldatinnen unter euch?
Elternzeit/Fernstudium von Steuer absetzten?
Elterngeld und Teilzeit...???