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Geschrieben von EmilsMama am 23.08.2008, 22:41 Uhr

Danke, Emilsmama!! Weißt du auch,

Hallo,
ich nehme an, du hast die sicherlich auch bezahlte Ausbildung fertig gemacht und wurdest direkt im Anschluß übernommen. (Also ohne Verdienstlücken). Dann hast du keine 0.- € Verdienst Monate, da wird dann das Nettogehalt in der Ausbildung berücksichtigt. Es ist egal ob es sich "Ausbildungsvergütung" oder "Lohn" nennt, es zählt zu den 12 Monaten.
Deine Nettoverdienste in diesen 12 Monaten werden zusammengerechnet und dann durch 12 geteilt. Davon bekommst du dann 67%. Nur wenn hier weniger als 300 € rauskommt, dann bekommst du diese 300 € als Mindestsatz, ansonsten mehr.
VG Emilsmama

 
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