Geschrieben von Heraklea am 19.04.2005, 10:47 Uhr |
Schwangerschaft bei geringfügiger Beschäftigung
Hallo!
Ich übe zur Zeit eine geringfügige Beschäftigung aus.
Welche Rechte habe ich bei einer Schwangerschaft? Bekomme ich auch Mutterschaftsgelt bzw. das Gehalt wärend des Mutterschaftsurlaubs?
Oder bekomme ich 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach gar nichts?
LG
Conny
Re: Schwangerschaft bei geringfügiger Beschäftigung
Antwort von speedy am 19.04.2005, 16:59 Uhr
Hi,
wenn dein Job auf 400,- Eur-Basis läuft, dann zahlst du ja selbst nichts in die Sozialversicherung ein, sondern nur der AG pauschal. Daher hast du auch keine Ansprüche, d.h. keine Lohnfortzahlung im Mutterschutz etc.. Sobald du also den Mutterschutz in Anspruch nimmst, bekommst du von deinem AG nichts mehr.
Ist zwar blöd, da du ja nach der Geburt noch nicht einmal arbeiten dürftest, sebst wenn du wolltest, aber eben ein weiterer Haken der 400,- Eur-Jobs...
Junge Mütter aus Kiel hier??
Wie teuer eine Tamu ist.......
Einfach mal so
Mal wieder ich- hibbelig und voll im stress- methoden zum "runterkommen"- wer hilft mir?
Lese gerade "Working MUM" - wer kennt es auch
Langer text, bitte lesen und antworten
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Bin wieder unter den arbeitenden....
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