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Geschrieben von Heraklea am 19.04.2005, 10:47 Uhr

Schwangerschaft bei geringfügiger Beschäftigung

Hallo!
Ich übe zur Zeit eine geringfügige Beschäftigung aus.
Welche Rechte habe ich bei einer Schwangerschaft? Bekomme ich auch Mutterschaftsgelt bzw. das Gehalt wärend des Mutterschaftsurlaubs?
Oder bekomme ich 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach gar nichts?
LG
Conny

 
1 Antwort:

Re: Schwangerschaft bei geringfügiger Beschäftigung

Antwort von speedy am 19.04.2005, 16:59 Uhr

Hi,
wenn dein Job auf 400,- Eur-Basis läuft, dann zahlst du ja selbst nichts in die Sozialversicherung ein, sondern nur der AG pauschal. Daher hast du auch keine Ansprüche, d.h. keine Lohnfortzahlung im Mutterschutz etc.. Sobald du also den Mutterschutz in Anspruch nimmst, bekommst du von deinem AG nichts mehr.
Ist zwar blöd, da du ja nach der Geburt noch nicht einmal arbeiten dürftest, sebst wenn du wolltest, aber eben ein weiterer Haken der 400,- Eur-Jobs...

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