Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 21.05.2003, 10:43 Uhr

schau mal da,....

Anspruch auf MuSchu, Erziehungsurlaub hat sie. Aber einen Anspruch auf Teilzeitausbildung gibt es nicht und es ist auch schwer zu realisieren, weil einfach auf Vollzeit ausgerichtet. Da wird sie wenig Chancen haben und versuchen müssen, eine andere Lösung zu finden, um die Ausbildung fertig zu machen. Ich würde ihr empfehlen, nach dem MuSchu die Ausbildung noch durchzuziehen mit den Privilegien stillender Mütter, dann hat sie es Anfang Juli hinter sich und kann dann wirklich befreit zu Hause bleiben.

Anspruch auf Stillzeiten etc. besteht selbstverständlich auch, ist die Frage, ob sie das nach 9 Monaten noch praktiziert oder nicht.

 
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