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Geschrieben von kea am 19.05.2003, 23:16 Uhr

was kann ich beantragen

Hallöchen,

Im August soll mein kleines Töchterchen das Licht der Wlet erblicken.
Ich mache im Moment mein Abitur. Das erste Jahr möchte ich gern zu Hause bleiben und dann im nächsten Jahr beginnen zu studieren.
Mir wurde nun gesagt, das ich, da ich noch kein Jahr gearbeitet habe kein Anspruch auf Arbeitslosengeld habe.
Hinzu kommt, dass ich familienversichert bin, und so auch nur ein einmaliges Entbindungsgeld von 77 € bekomme. Um aber nicht finanziell von meinem Freund abhängig zu sein würde ich gern Geld beantragen. Wie sieht es da aus, und auf was habe ich Anspruch???


danke im vorraus

kea

 
7 Antworten:

Re: was kann ich beantragen

Antwort von murzel am 20.05.2003, 6:07 Uhr

Hallo,
Du wirst Anspruch auf Erziehungsgeld haben und Du hast Anspruch gegen Deinen Freund auf Unterhalt für das Kind und Dich. Ersteres wird ggfs. das Jugendamt für Dich einfordern, weil es streng genommen ein Anspruch ist, den das Kind gegen seinen Vater hat und auf den die Mutter nicht verzichten darf.
Wenn das nicht reicht, kannst Du sicher Sozialhilfe beantragen.

Aber wieso hast Du ein Problem damit, von Deinem Freund finanziell abhängig zu sein? Das sind die meisten Frauen während der Erziehungsphase. Auf Dauer würde mir das auch nicht gefallen, aber schließlich trägt er ja auch Verantwortung für das Kind.

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Re: was kann ich beantragen

Antwort von tinai am 20.05.2003, 10:38 Uhr

Murzels Posting ist eigentlich nichts hinzuzufügen.
Kindesunterhalt ist unabdingbar und im Zweifel wird das Jugendamt das bei Deinem Freund eintreiben.
Erziehungsgeld und Kindergeld bekommst Du auf jeden Fall. Eventuell kannst Du noch Sozialhilfe oder Wohngeld beantragen. Wird aber sicher nicht so einfach.
Ich finde Murzel hat Recht, auch Dein Freund trägt die Verantwortung dafür und eine temporäre Abhängigkeit ist doch so schlimm auch nicht und immer noch besser als vom Sozialamt abzuhängen. Unabhängig wird man nur durch eigene Arbeit und die kommt ja dann auch irgendwann.

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Re: was kann ich beantragen

Antwort von kea am 20.05.2003, 13:57 Uhr

Ihr habt ja Recht. Ich gehöre anscheinend zu diesen typisch emanzipierten Frauen. Mein Freund und ich erziehen ja auch gemeinsam das kleine Finchen-dafür sind wir ja schließlich Eltern. Ich fühle mich nur so unbeteiligt. Ich hoffe, ihr könnt mich auch ein wenig verstehen.

kea

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Re: was kann ich beantragen

Antwort von berita am 20.05.2003, 22:35 Uhr

Hallo,

kann ich gut verstehen, dass du nicht von anderen abhaengig sein moechtest. Leider ist das schwierig, wenn man bei seinem Kind zu Hause bleiben moechte und nichts ansparen konnte.

Du bekommst Kindergeld, z.Z. 154 Euro monatlich, Erziehungsgeld z.Z. 307 Euro oder wenn du nur ein Jahr beziehen willst 460 Euro (Budget). Aber Achtung: falls dein Freund bei dir wohnt, wird sein Einkommen in die Berechnung einbezogen, dann wird das EG eventuell ab dem 6. Monat gekuerzt. Dein Kind hat Unterhaltsanspruch, ab Juli glaube ich so 199 Euro, das JA unterstuetzt dich beim "Eintreiben" auf Wunsch. Auch du selbst hast in den ersten drei Jahren Anspruch auf Unterhalt von deinem Freund, ihr koennt euch guetlich einigen oder du musst zum Anwalt/vor Gericht. Vielleicht koennen dich ja auch deine Eltern unterstuetzen? Muessen sie glaube ich ohnehin, wenn du wieder im (ersten) Bildungsweg bist. Sozialhilfe gibt es dann als Student in der Regel nicht (ausser Alleinerziehendenzulage, einmalige Ausgaben etc.), allenfalls Bafoeg.

LG
Berit

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@kea

Antwort von tinai am 21.05.2003, 10:47 Uhr

Klar kann ich Dich verstehen. Und hier sind fast alle mit dem Wunsch finanziell unabhängig zu sein.
Neben dem Erziehungsgeld und dem Kindergeld kannst DU ja vielleicht einen 400 Euro-Job annehmen. Dann passt in der Zeit dein Freund auf die kleine auf - zum Beispiel Kellnern abends oder am Wochenende. Dort werden immer Leute gesucht, Du kommst unter die Leute (tut auch Dir gut) und nochmal 400 Euro netto Extra, da hast Du mir Erziehungsgeld und Kindergeld doch gar kein schlechtes Einkommen mehr (nix zum Sprünge machen, aber für die Unabhängigkeit von Deinem Freund reichts!). Auch später kann es Dir nur zugute kommen, wenn Du zeigen kannst, dass Du trotz Kind gearbeitet hast - auch wenn es zeitlich nicht viel war.
Ich drück Euch die Daumen und freu Dich aufs Kind! Alles andere wird dann auch klappen!

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Re: was kann ich beantragen

Antwort von Susanne34 am 25.05.2003, 18:25 Uhr

Hallo,

was mir noch eingefallen ist: Du kannst beim Sozialdienst Kath. Frauen einen Zuschuss beantragen, auch für Babyausstattung. Du musst nur nachweisen, daß du schwanger und nicht vermögend bist. Religionszugehörigkeit spielt keine Rolle. Leider hab ich keine Adresse mehr. Vielleicht fragst du mal bei Caritas oder ProFamilia nach.

Viel Glück,

Susanne

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Re: was kann ich beantragen

Antwort von Sunny1973 am 03.06.2003, 15:29 Uhr

Hallo Kea,

Du kannst es u. U. noch mit Wohngeld versuchen?!

Was den Unterhalt für's Kind angeht, würde ich das über das Amt laufen lassen, denn SOLLTET Ihr Euch trennen (was ja immer vorkommen kann, vorallem, wenn der Stress mit dem Baby nachher kommt), bin ich der Meinung, dass das Amt dann nicht mehr "Vorauskasse" leistet und das Geld vom KV (Kindsvater)wieder eintreibt. Ich kann mich aber auch täuschen, da solltest Du noch mal beim Amt nachfragen.

Natürlich bekommst Du kein ALG (Arbeitslosengeld), denn Du bist ja "nicht vermittelbar" (Du willst ja nicht arbeiten, oder?). ALG bekommt man nur, wenn man einen Job sucht.

Liebe Grüsse
Sunny

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