Baby und Job

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Geschrieben von safrarja am 01.08.2006, 18:49 Uhr

Oh jee...welches neues Gesetz? Könnte mich mal jemand aufklären-bekomme es zwra nur noch nen Monat-aber trotzdem BITTE! LG

Hallo 1

Das ist neu :

Freibeträge für die Altersvorsorge
Langzeitarbeitslose sollen künftig mehr Geld für die Altersvorsorge zurücklegen dürfen, ohne dass Leistungen gekürzt werden. Dafür wird der Freibetrag von 200 auf 250 Euro pro Lebensjahr erhöht. Bei einem 60-Jährigen würden also bis zu 15.000 Euro, die zur Altersvorsorge angelegt sind, mit dem Arbeitslosengeld II nicht verrechnet. Diesen Freibetrag können jedoch nur diejenigen in Anspruch nehmen, die mit ihrer Versicherung oder Bank vertraglich festgelegt haben, dass das Vermögen nicht vor dem Ruhestand ausbezahlt werden kann.

Vermögensfreibeträge
Der Freibetrag für Vermögen wie etwa Sparguthaben wird von 200 Euro auf 150 Euro pro Lebensjahr verringert. Dies gilt auch für den Vermögensfreibetrag für Kinder von ALG-II-Beziehern. Erhalten bleibt jedoch der Freibetrag von 750 Euro für notwendige Neuanschaffungen wie etwa einen Kühlschrank.

Lebensgemeinschaften
Die Regierung will die Beweislast für zusammenlebende Paare umkehren und damit die Zahl der Antragsteller verringern. Bisher galt: Die Behörden mussten beweisen, ob ein Paar in Bedarfsgemeinschaft lebt und sich die Partner gegenseitig finanziell unterstützen müssen. Jetzt ist es umgekehrt: Wer nicht möchte, dass Vermögen oder Einkommen eines Partners nach einem Jahr in einer gemeinsamen Wohnung automatisch mit eingerechnet werden, muss die Behörden davon überzeugen, dass die Wohngemeinschaft keine Lebensgemeinschaft ist.

Persönliche Daten
Besserer Datenabgleich zwischen Behörden soll verhindern, dass Vermögen verschwiegen werden und Antragsteller zu Unrecht Geld kassieren. Arbeitsagenturen sollen sich so zum Beispiel künftig beim Kraftfahrtbundesamt nach dem Auto eines Antragstellers erkundigen können, um den Wert des Fahrzeugs zu beurteilen. Zusätzlich sollen Arbeitsagenturen leichteren Zugriff auf Daten von Finanzbehörden bekommen, um Konten oder Aktiendepots ausfindig zu machen.

Job- und Fortbildungsangebote
Mit gezielten Job- oder Fortbildungsangeboten wollen die Jobcenter den Leistungswillen von Langzeitarbeitslosen testen. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, dem wird das ALG II um bis zu 30 Prozent gekürzt. Wer zum zweiten Mal ein Angebot ablehnt, muss mit Kürzungen von 60 Prozent rechnen. Bei der dritten Ablehnung kann die Unterstützung komplett gestrichen werden. Dasselbe gilt auch für Langzeitarbeitslose, die ohne triftigen Grund für längere Zeit nicht zu erreichen sind.

Sofortangebote für Arbeitslose
Erstantragsteller sollen ein Sofortangebot zur Beschäftigung oder Weiterbildung erhalten. Auch hier geht es um die Überprüfung der generellen Arbeitsbereitschaft und um das Signal seitens der Agentur, dass es darum geht, Arbeit zu finden und nicht darum, vom Staat Geld fürs Nichtstun zu kassieren.

Außendienstkontrollen
Um Leistungsmissbrauch auf die Spur zu kommen, sollen verstärkt Außendienstmitarbeiter nach schwarzen Schafen fahnden. Arbeitslosengeldbezieher müssen sich entsprechend auf unerwarteten Besuch gefasst machen. Schwarzarbeit und falsch deklarierte Wohnverhältnisse stehen dabei im Zentrum der Fahnder. Bei Langzeitarbeitslosen sind die Regeln besonders streng. Diese müssen sich bei der Arbeitsagentur abmelden, wenn sie sich längerfristig von ihrem Wohnort entfernen. Außerdem müssen sie an normalen Arbeitstagen von 8 Uhr bis 20 Uhr für Nachfragen und Jobangebote der jeweiligen Arbeitsagentur telefonisch erreichbar sein.

Renten
Auch hier wird kräftig gekürzt. Ab 1. Augst werden vom Bund nur noch 40 Euro statt 78 Euro monatlich an die Rentenversicherung gezahlt.

Arbeitslose unter 25 Jahren
Wer als Arbeitsloser unter 25 Jahren alt ist und bei seinen Eltern wohnt, bekommt mit Inkrafttreten der neuen Gesetze nur noch maximal 276 Euro Arbeitslosengeld II. Einkommen und Vermögen der Eltern werden dabei ebenfalls angerechnet, sodass viele gar keine Unterstützung mehr bekommen werden. Aus dem elterlichen Haushalt auszuziehen ist ebenfalls keine Alternative mehr, denn von der Arbeitsagentur gibt es in diesem Fall weder Miet-, Heizungs- oder sonstige Zuschüsse.

lg safrarja

 
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