Geschrieben von Ciendie am 17.11.2005, 21:16 Uhr |
Nein, auf keinen Fall. Darf nicht angerechnet werden! LG aber ot
Hallo bin selten hier in diesen Forum-aber die Frage passt genau. Nein bis 3000€ rechnen die nix an. Bei ALG 1 . Auf jeden fall laß Dir eine Betriebsbedingte Kündigung austellen. Vergiß das Arbeitszeugniss nicht. Also im Grund genommen bekommen die vom Amt gar nicht mit ob du eine Abfindung erhalten hast oder nicht.Wenn der Arbeitgeber so" kulant" das Formular ausfüllt :-) Wünsche Dir viel Glück
- Abfindung - Anrechnung auf ALG I? - jula22 16.11.05, 11:18
- Nein, auf keinen Fall. Darf nicht angerechnet werden! LG aber ot - Tamee&Jana 16.11.05, 13:15
- Re: Nein, auf keinen Fall. Darf nicht angerechnet werden! LG aber ot - Ciendie 17.11.05, 21:16
- Nein, auf keinen Fall. Darf nicht angerechnet werden! LG aber ot - Tamee&Jana 16.11.05, 13:15
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