Baby und Job

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Geschrieben von fenja2003 am 19.03.2006, 12:49 Uhr

LoveMum, das stimmt nicht..

Der Arbeitgeber stellt diese Fragen, um zu erfahren, ob Ihr soziales Umfeld in Ordnung ist oder ob es dort vielleicht gravierende Probleme gibt, die Sie daran hindern könnten Ihren Job mit voller Arbeitskraft auszuführen. Von daher empfiehlt es sich diese Fragen mit einiger Zurückhaltung zu beantworten. Probleme dürfen Sie verschweigen.
Jeder Arbeitgeber, der einen neuen Mitarbeiter einstellen will, ist daran interessiert, sich möglichst umfassend über ihn zu informieren. Doch seinem Forscherdrang sind enge Grenzen gesetzt: Die Arbeitsgerichte haben in zahlreichen Entscheidungen festgelegt, welche Fragen er einem Bewerber stellen darf und welche nicht.

Grundsätzlich gilt, dass nur solche Fragen zulässig sind, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem zukünftigen Arbeitsverhältnis stehen. Die Konsequenz daraus ist, dass der Bewerber vorsätzlich lügen darf, wenn dieser Zusammenhang nicht gegeben ist. Denn wenn er einfach die Auskunft verweigert, kann der Arbeitgeber daraus schließen, dass er sich um die Antwort drücken will und ihn deshalb nicht einstellen. Wenn die Lüge nach Abschluss des Arbeitsvertrages entdeckt wird, gilt der dennoch ohne Einschränkungen.

 
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