Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 06.08.2004, 11:05 Uhr

Lohnzahlung

Das ist aber wirklich schwach. Es gibt festgelegte Arbeitsvorschriften auch im Mutterschutz und dann gibt es noch das Ermessen.

Eigentlich gibt dazu immer das Gewerbeaufsichtsamt Auskunft - vielleicht hatten die keine Lust. Dann bleiben Betriebsrat oder evtl. zuständige Berufsgenossenschaft.

Bevor Du aber was konkret machst, würde ich auch einfach mal mit dem Chef sprechen, ob er Dich nicht an anderer Stelle einsetzen kann.

Gruß Tina

 
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