Geschrieben von tinai am 06.08.2004, 11:05 Uhr |
Lohnzahlung
Das ist aber wirklich schwach. Es gibt festgelegte Arbeitsvorschriften auch im Mutterschutz und dann gibt es noch das Ermessen.
Eigentlich gibt dazu immer das Gewerbeaufsichtsamt Auskunft - vielleicht hatten die keine Lust. Dann bleiben Betriebsrat oder evtl. zuständige Berufsgenossenschaft.
Bevor Du aber was konkret machst, würde ich auch einfach mal mit dem Chef sprechen, ob er Dich nicht an anderer Stelle einsetzen kann.
Gruß Tina
- Mutterschutzgesetz - paula0815 05.08.04, 14:56
- Re: Mutterschutzgesetz - tinai 05.08.04, 16:14
- Lohnzahlung - paula0815 05.08.04, 16:56
- Mutterschutzgesetz - paula0815 05.08.04, 16:58
- Was heißt das? - desireekk 06.08.04, 9:46
- Re: Lohnzahlung - tinai 06.08.04, 11:05
- Lohnzahlung - paula0815 05.08.04, 16:56
- Re: Mutterschutzgesetz - Elinda 06.08.04, 11:00
- Krankschreibung / Beschäftigungsverbot? - Dany1978 06.08.04, 22:58
- Re: Mutterschutzgesetz - tinai 05.08.04, 16:14
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