Baby und Job

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Geschrieben von Benedikte am 06.10.2005, 23:45 Uhr

kind krank und arbeit ruft....

Hi,
ich verstehe Dich schon, kann mich aber meiner Vorrednerin nur anschliessen. Wenn Dein Kind betreut wird- und Dein mann gilt als Betruung- dann hast Du kein Recht auf ARbeitsbefreiuung wegen kinderkrank. Das hast Du nur, wenn Du die Betreuung selber übernehmen musst und deswegen nicht zur Arbeit kannst.Von daher kommst Du mit nur Getuschel gut weg- man könnte Dich dafür auch zumindest abmahnen.
Und sowas nimmt natürlich auch Arbeitegeber gegen sich bewebende Frauen mit Kindern ein- wenn man fürchtet, dass die bei jeder sich bietenden gelegenheit von der Arbeit wegbleiben.

KAnnst Du denn, wenn es dir so schwer fällt, nicht selber nochmal Elternzeit nehmen? Und Dein Mann geht arbeiten?Oder Ihr lebt einige Zeit vom geparten? HAben wir beim vierten Kind auch gemacht, mein MAnn Elternzeit, ich Elternzeit, kann man ja heute auch zusmammen und haben in der Zeit ( waren nur vier Wochen wo wir beide Elternzeit hatten, dazu noch Resturlaub und Mutterschutz)ohne Einkommen gelebt.

Benedikte

 
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