Baby und Job

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Geschrieben von nachtelf2003 am 04.04.2006, 21:37 Uhr

Kann der AG das von mir verlangen?

Hallo Désirée,

da steht:

"Die Gesellschaft kann dem Mitarbeiter nach den jeweiligen arbeitsmäßigen Erfordernissen einen anderen Arbeitsplatz oder eine andere Tätigkeit innerhalb der Gesellschaft bzw. einen anderes Zuständigkeits- oder Vertriebsgebiet zuweisen. Soweit nich besondere wirtschaftliche, wichtige persönliche Gründe oder familiäre Verhältnisse entgegenstehen, ist auch eine Versetzung an einem anderen Ort möglich."

Die Gründe, die bei uns dagegensprechen sind folgende:

1.) Wir sind noch 3 Jahre an unseren Mietvertrag gebunden.
2.) Mein Mann hat hier einen Job.
3.) Meine beiden Kinder (ich habe fast 2 jährige Zwillinge) haben hier nach langer Suche endlich Krippenplätze. Sind also dort integriert.
4.) Ich bin "nur" eine Sekretärin, also mit entsprechendem Gehalt. Eine Zweitwohnung oder ständiges Hin- und her-Pändeln könnten wir uns nicht leisten.
5.) Wenn mein Mann kündigen würde, wäre er arbeitslos und hätte eine 3-monatige Sperrfrist vom Arbeitsamt. Wer soll diesen Ausfall auffangen?
6.) Wir können uns einen Umzug nicht leisten.
7.) Woher soll ich 2 Krippenplätze zaubern? Vor allem wenn man bedenkt, dass es Stellen in München und Leipzig sind. Soweit ich weiß, muss man in München schon vor der Geburt sich in die Warteliste schreiben lassen. Wie es in Leipzig aussieht weiß ich nicht.

Vielen Dank für deine Hilfe!

LG nachtelf

 
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