Baby und Job

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Geschrieben von desireekk am 05.04.2006, 9:20 Uhr

Du hast Dir die antwort doch selbst gegeben

Ich asehe es wie Tina.

Nur eines: wenn dein Mann aus familiären Gründen am bisherigen Wohnort kündigen müsste, dann bekommt er i. d. R. keine Sperre.

Abber wie geschrieben:
Eine "Einigung" vor Gericht bedeutet sicher nicht, daß Du dort wie vor der Geburt der Kinder arbeiten kanst.

Zusatz: Es kannDir eagl sein, ob das Büro "überbesetzt" ist.
Genau dazu muß man als AN ja verbindlich seine EZ-Zeiten festlegen, DAMIT der AG entsprechend planen kann.

Viele Grüße

Désirée

 
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