Geschrieben von desireekk am 05.04.2006, 9:20 Uhr |
Du hast Dir die antwort doch selbst gegeben
Ich asehe es wie Tina.
Nur eines: wenn dein Mann aus familiären Gründen am bisherigen Wohnort kündigen müsste, dann bekommt er i. d. R. keine Sperre.
Abber wie geschrieben:
Eine "Einigung" vor Gericht bedeutet sicher nicht, daß Du dort wie vor der Geburt der Kinder arbeiten kanst.
Zusatz: Es kannDir eagl sein, ob das Büro "überbesetzt" ist.
Genau dazu muß man als AN ja verbindlich seine EZ-Zeiten festlegen, DAMIT der AG entsprechend planen kann.
Viele Grüße
Désirée
- Kann der AG das von mir verlangen? - nachtelf2003 04.04.06, 20:38
- Re: Kann der AG das von mir verlangen? - desireekk 04.04.06, 21:07
- Re: Kann der AG das von mir verlangen? - nachtelf2003 04.04.06, 21:37
- Du hast Dir die antwort doch selbst gegeben - tinai 04.04.06, 22:38
- Re: Du hast Dir die antwort doch selbst gegeben - desireekk 05.04.06, 9:20
- Du hast Dir die antwort doch selbst gegeben - tinai 04.04.06, 22:38
- Re: Kann der AG das von mir verlangen? - nachtelf2003 04.04.06, 21:37
- Nachtelf2003 - Jule77 05.04.06, 20:24
- Re: Kann der AG das von mir verlangen? - desireekk 04.04.06, 21:07
Abmahnung...
Tagesmutter oder Kinderfrau- was meint ihr?
Vertragsverlängerung???
Vertragsverlängerung???
Würdet ihr das tun?
Wie würdet ihr entscheiden: job oder kur
Aus für uns traurigem Anlass,mal was fragen muß!
Zukunftsangst
Durchschnittsgehalt einer bürokauffrau