Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 04.04.2006, 22:38 Uhr

Du hast Dir die antwort doch selbst gegeben

es heißt laut Deinen Angaben im Vertrag:

Soweit nich besondere wirtschaftliche, wichtige persönliche Gründe oder familiäre Verhältnisse entgegenstehen, ist auch eine Versetzung an einem anderen Ort möglich.

Bei Dir stehen aber besondere wirtschaftlich, familäre , wichtige persönliche Gründe entgegen. Das nachzuweisen ist vor Gericht ein Kinderspiel und da ists dann allerdings nicht mehr lustig, vor Gericht trifft man sich meistens zum Vergleich und seltenst mit dem Ergebnis, dass das Arbeitsverhältnis fortgeführt wird.

Viel Glück.

Gruß Tina

 
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