Geschrieben von tinai am 04.04.2006, 22:38 Uhr |
Du hast Dir die antwort doch selbst gegeben
es heißt laut Deinen Angaben im Vertrag:
Soweit nich besondere wirtschaftliche, wichtige persönliche Gründe oder familiäre Verhältnisse entgegenstehen, ist auch eine Versetzung an einem anderen Ort möglich.
Bei Dir stehen aber besondere wirtschaftlich, familäre , wichtige persönliche Gründe entgegen. Das nachzuweisen ist vor Gericht ein Kinderspiel und da ists dann allerdings nicht mehr lustig, vor Gericht trifft man sich meistens zum Vergleich und seltenst mit dem Ergebnis, dass das Arbeitsverhältnis fortgeführt wird.
Viel Glück.
Gruß Tina
- Kann der AG das von mir verlangen? - nachtelf2003 04.04.06, 20:38
- Re: Kann der AG das von mir verlangen? - desireekk 04.04.06, 21:07
- Re: Kann der AG das von mir verlangen? - nachtelf2003 04.04.06, 21:37
- Du hast Dir die antwort doch selbst gegeben - tinai 04.04.06, 22:38
- Re: Du hast Dir die antwort doch selbst gegeben - desireekk 05.04.06, 9:20
- Du hast Dir die antwort doch selbst gegeben - tinai 04.04.06, 22:38
- Re: Kann der AG das von mir verlangen? - nachtelf2003 04.04.06, 21:37
- Nachtelf2003 - Jule77 05.04.06, 20:24
- Re: Kann der AG das von mir verlangen? - desireekk 04.04.06, 21:07
Abmahnung...
Tagesmutter oder Kinderfrau- was meint ihr?
Vertragsverlängerung???
Vertragsverlängerung???
Würdet ihr das tun?
Wie würdet ihr entscheiden: job oder kur
Aus für uns traurigem Anlass,mal was fragen muß!
Zukunftsangst
Durchschnittsgehalt einer bürokauffrau