Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Trini am 29.03.2012, 8:15 Uhr

Ich könnte nur immer wieder den Kopf schütteln, ...

wenn in TV-Berichten dann über 45 Jahre Berufstätigkeit gesprochen wird!!!!!

45 Jahre Minijob sind eben NICHt 45 Jahre verichterungspflichtige Tätigkeit.
Und wenn die Damen (vor allem die sind es ja) aud er Gastronomie oder den Friseurhandwerk ihre Trinkgelder nicht versteuern oder versichern, dann haben sie daraus auch keine Rentensnsprüche.

Ganz davon abgesehen, kann ja vom 400-Euro-Job ALLEIN auch kein Mensch 45 Jahre lang leben.

Wer also immer nur minjobbt hat einen Mann und dessen Rente bzw. Witwenrente im Alter.
Wer sich früher trennt, muss spätestens in dem Moment ohnehin "richtig" arbeiten gehen, weil es keinen Ehegattenunterhalt mehr gibt.

Trini

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.