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Geschrieben von berita am 31.01.2004, 12:57 Uhr

ich-ag

Am besten kennt sich das Arbeitsamt damit aus :-) Oder du googelst mal.

Links dazu:

Kurzer Ueberblick:
http://www.arbeitsamt.de/bielefeld/inhalt/arbeitnehmer/exgz.html

Ich-AGs duerfen jetzt auch einstellen:
http://www.arbeitsamt.de/detmold/aktuelles/pressearchiv/presse_2003/ich_ag_darf_einstellen.html

Der erste Link als Text:

Seit dem 1.1.2003 besteht die Möglichkeit, den Weg in die Selbständigkeit mit der sogenannten "Ich-AG" zu beschreiten.

Die Gründung einer Ich-AG kann durch das Arbeitsamt neben der Beratung auch finanziell gefördert werden.

Diese finanzielle Förderung können Arbeitslose unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen.

Das Wesen der Ich-AG:

* Sie haben ein Gewerbe angemeldet und erfüllen die Voraussetzungen zur Ausübung dieses Gewerbes (z.B. Eintrag in die Handwerksrolle o.ä.)
* Sie dürfen als Selbständiger ein voraussichtliches Arbeitseinkommen von 25.000 EUR im Jahr nicht übersteigen
* Sie sind in der Rentenversicherung pflichtversichert, solange die finanzielle Förderung durch das Arbeitsamt läuft

Voraussetzung für eine finanzielle Förderung sind unter anderem:

* Sie sind arbeitslos und bekommen Leistungen vom Arbeitsamt
* Sie melden ein Gewerbe an
* Sie stellen einen Antrag beim Arbeitsamt VOR Aufnahme der Selbständigen Tätigkeit

Dies schließt eine finanzielle Förderung aus:

* Sie bekommen Überbrückungsgeld für diese Selbständigkeit
* Ihr Arbeitseinkommen liegt voraussichtlich über 25.000 EUR im Jahr

Soviel können Sie bekommen:

* Förderung für max. 3 Jahre (Förderung nur für Jahre mit Arbeitseinkommen unter 25.000 EUR !)
* Förderung im
- 1. Jahr 600 EUR
- 2. Jahr 360 EUR
- 3. Jahr 240 EUR

Dies müssen Sie bedenken:

* Als Selbständiger unterliegen Sie grundsätzlich nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht.
Sie können sich freiwillig in der Kranken- und Pflegeversicherung versichern, müssen dies aber nicht
* Erhalten Sie eine finanzielle Förderung durch den Existenzgründungszuschuss, so sind Sie für den Zeitraum der
Förderung verpflichtend Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie erhalten von der gesetzlichen Rentenversicherung
eine Mitteilung über die zu entrichtenden Beiträge.
Bitte erkundigen Sie sich vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei Ihrem Rententräger
* Als Selbständiger sind Sie verpflichtet, dem Finanzamt gegenüber eine Steuererklärung abzugeben
* Als Selbständiger sine Sie ebenso verpflichtet, eine Buchführung zu machen, die den Mindestanforderungen genügt,
erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Steuerberater oder beim Finanzamt selbst.

 
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