Geschrieben von Kalogo am 15.12.2005, 15:04 Uhr |
@Henni
Hallo Henni,
sie kommt aus Litauen; inzwischen zwar EU, aber es gibt ja noch Beschränkungen auf dem Arbeitsmarkt. D.h. es besteht wie bei anderen Herkunftsländern auch ein Vorrang für inländische Arbeitnehmer bzw. Arbeitslose.
Mir war bei der Agentur für Arbeit wenig Hoffnung gemacht worden, aber ich habe das ganz normale Verfahren durchgeführt : Einen Suchauftrag erteilt mit genauer Stellenbeschreibung und erläutert, weshalb unser bisheriges Au pair für die Stelle besonders geeignet ist (man kennt sich bereits, was bei einer Beschäftigung und Wohnen im Haushalt ja von Bedeutung ist, Kinder kennen sie, Wechsel in der weiteren Bezugsperson wäre aus pädagogischer Sicht nicht ratsam usw.). Auf keinen Fall darf man aber schreiben, man würde nur diese eine Person beschäftigen !
Dann habe ich wochenlang gezittert, ob mir irgendwelche Bewerber ins Haus geschickt werden - kam aber keiner - und nach 4 Wochen war die Arbeitserlaubnis da.
Das A und O ist denke ich die Stellenbeschreibung.
Wenn Dich das näher interessiert, melde Dich doch nochmal.
Gruß Julia
- kurze Frage: was bedeutet fest angestellt? - Cella 14.12.05, 21:30
- Upps, eigentlich @ Kalogo wegen Aupair gerichtet... sorry. o.t. - Cella 14.12.05, 21:33
- Re: @Cella - Kalogo 14.12.05, 22:58
- Re: @Cella - Henni 15.12.05, 14:34
- Re: @Henni - Kalogo 15.12.05, 15:04
- Re: @Cella - Henni 15.12.05, 14:34
- Re: @Cella - Kalogo 14.12.05, 22:58
- Upps, eigentlich @ Kalogo wegen Aupair gerichtet... sorry. o.t. - Cella 14.12.05, 21:33