Baby und Job

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Geschrieben von Kleine Fee am 27.11.2008, 12:23 Uhr

Frage zur Krankenversicherung bei Beamten

Eine Kollegin war in einer ähnlichen Situation wie Du. Grundsätzlich geht es wohl nur nach Höhe des Bruttogehaltes, bei wem die Kinder zu versichern sind. Entscheidend für meine Kollegin war aber die Absicherung im Krankheitsfall der Kinder. Beihilfe und PKV zahlen nicht den Lohnausfall des betreuenden Elternteils, weil Beamte ihre Bezüge einfach weiterbekommen. Angestellten stehen aber 10 Tage unbezahlter Urlaub zu und der Lohnersatz erfolgt über die Krankenkasse des Kindes und wird demnach nur gezahlt, wenn die Kinder gesetzlich versichert sind. Sprich: dein Mann kann eure kranken Kinder nur dann (mit Lohnersatzzahlung) betreuen, wenn sie bei ihm (gesetzlich) versichert sind.

Ich hoffe, das war jetzt nicht zu konfus. Für die Kollegin war es das entscheidende Kriterium. Vielleicht spielt es in eurem Fall aber keine Rolle.

 
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