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Geschrieben von Spock1 am 27.11.2008, 11:31 Uhr

Aaaalso, das LBsA sagt...

...nachdem dann doch jemand da war gg: Ich kann die Kinder ohne Probleme auf mich übertragen, ich muß nur einen Antrag auf Kindergeld stellen. Dann bekomme ich alle Zulagen und die erhöhte Beihilfe (und die Bearbeiterin fand diese Variante auch am günstigsten). Allerdings kann mein GG, der ja nach TvÖD bezahlt wird, nie wieder eine Kinderzulage bekommen, wenn er sie einmal "abgibt". Wenn ich also mal irgendwann nicht mehr Beamtin sein sollte, fällt die Zulage für uns alle weg.

Aber nachdem ich es nun gerade glücklich in diese Position geschafft habe, wollte ich die eigentlich auch nicht so schnell wieder verlassen gg.

Viele Grüße,

Katrin

 
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