Geschrieben von berita am 03.07.2003, 20:41 Uhr |
Elternzeit festgelegt ?
Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, bist du ja nicht mehr in Elternzeit, da du wieder arbeitest. Meines Wissens muss man sich aber im Antrag gleich fuer den Zeitraum der ersten zwei Jahre festlegen. Ich denke daher nicht, dass dein AG dich wieder in Elternzeit entlassen muss. Waerst du noch in Elternzeit, haettest du unter bestimmten Umstaenden ein Recht auf Teilzeit (bis 30 Stunden die Woche):
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/berzgg/index.html
Ansonsten kommt noch das allgemeine Recht auf Teilzeit in Betracht, was aber leichter vom AG umgangen werden kann:
http://www.arbeitsamt.de/hst1/services/sgb3/anhn.html
LG
Berit
- Elternzeit festgelegt ? - astrid67 03.07.03, 14:01
- Re: Elternzeit festgelegt ? - berita 03.07.03, 20:41
- im ersten Satz meinte ich "da du voll arbeitest". o.T. - berita 03.07.03, 20:42
- Re: Elternzeit festgelegt ? - berita 03.07.03, 20:41
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Nochmal ich wegen der Freundin als Tamu! Kann mir den niemand einen Tip geben? m.t.
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