Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von berita am 03.07.2003, 20:41 Uhr

Elternzeit festgelegt ?

Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe, bist du ja nicht mehr in Elternzeit, da du wieder arbeitest. Meines Wissens muss man sich aber im Antrag gleich fuer den Zeitraum der ersten zwei Jahre festlegen. Ich denke daher nicht, dass dein AG dich wieder in Elternzeit entlassen muss. Waerst du noch in Elternzeit, haettest du unter bestimmten Umstaenden ein Recht auf Teilzeit (bis 30 Stunden die Woche):

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/berzgg/index.html

Ansonsten kommt noch das allgemeine Recht auf Teilzeit in Betracht, was aber leichter vom AG umgangen werden kann:

http://www.arbeitsamt.de/hst1/services/sgb3/anhn.html

LG
Berit

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.