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Geschrieben von Geisterfinger am 10.08.2005, 13:33 Uhr

Elternzeit, Teilzeit, viele Fragen

Ganz ähnliche Fragen stellen wir uns alle. Und beantworten wird man sie wohl nie können bzw. es besteht immer die Möglichkeit, dass die ENtscheidung falsch war.

Während der Elternzeit "nebenbei" arbeiten wäre ein ganz neuer andere Vertrag. IdR mit ähnlichem STundenlohn, aber Verhandlungssache. Hierauf hast du keinen ANspruch.

Nach der EZ (wie lange auch immer) hast du glaube ich ab 15 MA Aspruch auf Teilzeit. Generell ANspruch auf eine entsprechende Tätigkeit.

Ob Teilzeit normal nach EZ oder "nebenbei" hat Einfluss auf die KV, wenn du z.B. privat versichert bist und unter die BEmessungsgrenze fällst. Dann kannst du dich für die Zeit der EZ trotzdem privat versichern ohne dass du deine Möglichkeiten auf Ges. KV für immer aufgibst. Mein "normaler" Teilzeit geht dann nur ges. oder für immer priv.

Ich habe auch überlegt ob 2 Jahr und "nebenbei" oder 1 Jahr und dann normal TZ. Ich habe mich für 1 Jahr entschieden, weil ich momentan die Lage meiner FIrma so einschätze, dass es leichter wäre die EZ zu verlängern als fürh wieder kommen zu dürfen. Aber wer weiß schon wie das in 1 Jahr ist. Diese Möglichkeiten und Risiken, dass dein AG andere INteressen hat als du, solltest du abzuschätzen versuchen. Sprich mit deinem Chef drüber, aber bedenke, dass der sich nicht unbedingt in 1 Jahr noch daran erinnern muss oder vielleicht selbst nicht mehr da sein kann.

Auch ein Aspekt: kannst du kurzfrisitg Betreuungsmöglichkeiten schaffen, wenn du "nebenbei" arbeitest, musst du nen Krippenplatz beantragen, den du vielleicht leichter bekommst, wenn die EZ endet als bei einem "freiwilligen" Job?

 
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