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Geschrieben von Joy1 am 09.08.2005, 11:28 Uhr

Elternzeit, Teilzeit, viele Fragen

Hallo Sisi,

na, Du bist ja fast wie mein Sohn (4J.)! Der fragt mir auch Löcher in den Bauch (J. Will mal versuchen, ob ich dass alles noch richtig zusammen bekommen:

Also, zunächst kannst Du sowohl für 1 Jahr Elternzeit und danach Teilzeit bei Deinem AG beantragen. Oder aber, die bessere Variante, für 3 Jahre Elternzeit und für Jahr 2 und 3 gleich „Beschäftigung während der Elternzeit“ beantragen.
Der Vorteil ist, dass Du während der Elternzeit vollen Kündigungsschutz genießt und dann, nach knapp 3 Jahren doch noch mal überlegen kannst, ob Du wirklich dauerhaft in Teilzeit arbeiten willst (oder es Dir leisten kannst).
Während der Teilzeitbeschäftigung innerhalb der Elternzeit ruht Dein bisheriger Vertrag. Für die Teilzeitbeschäftigung wird ein befristeter Vertrag geschlossen, der auf den Bedingungen (Gehalt, Urlaub, Sonderzuwendungen, usw.) des Ursprungsvertrag basieren sollte, aber nicht muss, wenn Du mit „geringwertigeren“ Aufgaben betraut wirst.
Wenn Dein AG Dir in Teilzeit keine gleichwertige Stelle anbieten kann (was die Anforderungen betrifft) und nachweisen kann, dass Deine jetzige Aufgabe in TZ nicht ausführbar ist, ohne die geordneten betrieblichen Abläufe zu stören, muss er Dich nicht TZ beschäftigen. Kommt allerdings seltener vor. Du musst allerdings gewisse Fristen bei dem Antrag auf TZ in der Elterzeit einhalten.

Dein AG muß Dir eine gleichwertige (nicht die gleiche) Stelle bis zum Ende der Elterzeit vorhalten. D. h., mit gleichem Gehalt und gleicher Stundenzahl, sowie allen anderen Bedingungen, die Dein heutiger Arbeitsvertrag enthält.
Wenn Du dann diese Arbeitsvertrag auf TZ umstellst, gilt das Gleiche wie bei TZ in Elternzeit: wenn er nachweisen kann, dass Deine jetzige Aufgabe in TZ nicht ausführbar ist, ohne die geordneten betrieblichen Abläufe zu stören, muss er Dich nicht TZ beschäftigen oder kann Dir eine weniger gut bezahlte Tätigkeit in TZ anbieten.

In Beiden Fällen hast Du auch nur Anspruch auf TZ, wenn die Betriebsgröße (> 16 Mitarbeiter???) stimmt.

Das ganze ist also komplexer, als man meint. Sofern ihr eine Personalabteilung habt, würde ich erst mal dort vorsprechen, was machbar ist.
Wenn dann von dort etwas kommt, was Dir nicht richtig erscheint oder nicht mit Deinen Plänen übereinstimmt, kannst Du noch Infos übers Internet einholen und eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Gruß,
Joy

 
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