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Geschrieben von ratze-ruebe am 15.10.2003, 10:33 Uhr

Elternzeit , Abfindung, Sozalhilfe, Schwierige Fragen

Hallo,

ich hab da mal eine etwas kompliziertere Frage:

Meine Kleine ist jetzt 2 und ich bin berufstätig (22,5h/Woche).
Ich möchte mit einer Abfindung die die Firma anbietet aufhören zu arbeiten und zwar für ca. 1 - 1,5 Jahre.
Muss ich mich arbeitslos melden obwohl ich wg. der Kleinen nicht arbeiten will (nicht brauche weil sie noch keine 3 ist) ?
Muss ich von meiner Abfindung leben bis sie weg ist und dann Sozialhilfe beantragen?

Wer weiss was oder an wen ich mich wenden kann ?

Danke

ratze-ruebe

 
4 Antworten:

Re: Elternzeit , Abfindung, Sozalhilfe, Schwierige Fragen

Antwort von marit am 15.10.2003, 10:47 Uhr

Hallo, wie siehts denn mit dem Vater aus? Lebt ihr zusammen oder bekommt ihr Unterhalt (den bekämst du dann auch für dich, wenn du nicht arbeitest).

Erstmal gäbe es ja auch noch das Erziehungsgeld... Klar mußt du die Abfindung amgreifen, allerdings darfst du einen ganz kleinen Teil als Sparrücklage zurücklegen, das ist aber ganz wenig. (Am besten Ralph im Alleinerziehendenforum fragen).

Die andere Möglichkeit wäre die Arbeitslosmeldung auf Teilzeitbasis. Dann würdest du das halbe Arbeitslosengeld bekommen, das Erziehungsgeld ebenfalls; müßtest dann aber auch bereit sein, ggbf. halbtags zu arbeiten, wenn etwas für dich gefunden wird.

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@ marit

Antwort von ratze-ruebe am 15.10.2003, 11:25 Uhr

... der Vater zahlt für die Kleine den Mindestsatz. Da ich bisher mehr verdient habe wie er war er auch nicht unterhaltspflichtig für mich.
Und das Erziehungsgeld für das 3. Labensjahr habe ich noch nicht beantragt da ich mich erst informieren will ob ich es zurückzahlen muss wenn ich im 3. Lebensjahr mehr geld bekomme (abfindung) wie in der Berechnung ursprünglich angegeben.

Ist alles so kompliziert.

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Re: Elternzeit , Abfindung, Sozalhilfe, Schwierige Fragen

Antwort von Sunshine! am 15.10.2003, 15:34 Uhr

Hallo!

Arbeitslos kannst du dich nur melden, wenn du wirklich arbeitssuchend bist.

Was ich aber nicht weiß und was wahrscheinlich zu klären wäre (beim Arbeitsamt) ist folgendes: Kriegst du, wenn du nun ein Jahr nicht arbeitest und auch nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehst (das beendest du ja gegen die Abfindung), danach noch Arbeitslosengeld?
Ich würde mal einen Termin mit dem Arbeitsamt vereinbaren. Die können dich beraten, was die Abfindung angeht und wie es dann aussieht, wenn du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst, aber vielleicht erst mal keinen Job findest. Bei Sozialhilfe gibts einen Betrag, den man anlegen kann. Höhe weiß ich leider jetzt nicht. Da kannst du ja mal auf dem Sozialamt anrufen.

Also: Erst alles abchecken, was für Folgen es haben kann, bevor zu unterschreibst.

Viele Grüße
Sunshine

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Also so genau verstehe ich das nicht, aber....

Antwort von Jessic@ am 17.10.2003, 13:01 Uhr

Also, ich glaube nicht, das Dir deine Firma Abfindung zahlt, weil Du eine Zeitlang aussetzten willst!

Wenn Du künigst, weil Du niemand für die Kinderbetreuung hast, ist das ein "wichtiger Grund" und Du bekommst AL-Geld.

Seit wann gibt es für das 3te Lebensjahr noch Erziehungsgeld?????

LG

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