Baby und Job

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 17.08.2020, 10:45 Uhr

Das ist Unsinn

Bei einem Vergleich - was das häufigste Ende einer Klage vor dem Arbeitsgericht ist, nur 7% der Verfahren vor einem Arbeitsgericht enden mit einem Urteil - kostet die Klage in erster Instanz nichts. Auch wenn man im Laufe der Verhandlung feststellt, daß der Richter eher der Gegenpartei recht geben wird, und man deswegen die Klage lieber zurückzieht, fallen keine Kosten an. Häufig legen die Arbeitsrichter dem Arbeitnehmer diese Option auch ganz offiziell vor.

Wenn man gewinnt, hat man sowieso keine Kosten. Und einen Anwalt braucht man nicht.

 
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