Baby und Job

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Geschrieben von Benedikte am 14.04.2006, 18:28 Uhr

das faktische Arbeitsverhaeltnis

marju hat schon Recht, man braucht nicht unbedingt einen Vertrag. Es reicht aus, wenn Ihr Euch einig wart, dass Du bei deinem Arbeitgeber fuer geld arbeitest. Aber die Beweispflicht liegt da natuerlich bei Dir. Von daher solltest Du alle Unterlagen, Kontoauszuege, deine Anmedlung bei der Knappschaft udn so samnmeln, um Dein arbeitsverhaeltnis beweisen zu koennen.

Benedikte

 
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