Geschrieben von speedy am 11.04.2006, 15:22 Uhr |
wie nachweisen und absetzen?
Hi,
hier kamen schon mehrfach steuerliche Aspekte zur Sprache, deshalb frage ich einfach mal hier:
Ich habe nach der Geburt von Lukas sofort wieder gearbeitet (Referendariat), bin nicht verheiratet, lebe aber mit seinem Vater/meinem Freund zusammen. Da ich sehr wenig verdiene, aber unsere ganzen Finanzen über mich laufen, überweist mein Freund mir monatlich Geld für Haushalt, Miete etc..
Jetzt habe ich den Tipp bekommen, dass wir das als Unterhaltszahlung geltend machen könnten und es bei ihm als Sonderausgaben angeben könnten.
Welche NAchweise fordert das Finanzamt dafür? In welcher Höhe wird das akzeptiert?
Muss ich das dann gleichzeitig als Einnahme angeben oder nicht, da es ja nicht für mich sondern für unseren Sohn ist?
Wäre lieb, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Gruß, Speedy
Re: wie nachweisen und absetzen?
Antwort von desireekk am 11.04.2006, 20:36 Uhr
Das geht, habe ich jahrelang so gemacht.
Aber: du darfst nicht mehjr als ca. 7.xxx EUR zu verst. EK haben, wenn ich mich recht entsinne.
Und: Du mußt den selben Betrag, den er stuermindern ansetzt stuererhöhend ansetzen.
Lohnt sich meistens trotzdem.
Viele Grüße
Désirée
Re: wie nachweisen und absetzen?
Antwort von mayaa am 12.04.2006, 13:45 Uhr
Hallo, ich habe mich auch schon gefragt, wie das geht. Weißt Du auch, welchen Betrag man da ansetzen kann? Soviel wie er evtl. Unterhalt zahlen müsste? Danke.
Re: wie nachweisen und absetzen?
Antwort von desireekk am 12.04.2006, 20:20 Uhr
Grundsätzlich ist die Höhe nicht begrenzt.
Ich habe immer mit einem Steuerprgramm am PC beide StErkl. parallel gemacht um zu sehen, wann sich der Vorteil aufhebt.
Bis zur "normalen" Unterhaltshöhe kann das sicher gehen.
Viele Grüße
Désirée