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Geschrieben von Jessic@ am 21.07.2003, 16:02 Uhr

Brauche Eure Hilfe. Habe morgen Termin bei A-Amt

hallo zusammen,
habe da mal ne Frage:

Das A-Amt hat mir ein Schreiben geschickt, ich solle doch morgen um 10h da aufkreuzen und die gute Frau möchte meine "aktuelle Berufliche Situation" mit mir besprechen.

Ich habe bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt weil er mir keine Teilzeitstelle geben wollte/konnte.

Ich habe bei A-Amt angegeben das ich gerne 30Std/Woche arbeiten gehen und ich eine TaMu habe. Können die auch von mir verlangen eine Vollzeitstelle anzunehmen und dafür ggf. eine andere TaMu nehmen zu müssen?

Was wird in so einem Gespräch eigentlich so gesprochen?

Hilfe! Keine Ahnung aber danke für Eure Erfahrungen

LG

 
2 Antworten:

Wie alt ist das Kind?

Antwort von Ulli am 21.07.2003, 17:30 Uhr

Hallo Jessica,
zwar war ich noch nie beim Arbeitsamt, aber generell gibt es da schon ein paar Grundregeln.
1. Warum hast Du selbst gekündigt? Damit hast Du doch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld etc.
2. Wie alt ist Dein Kind, wenn es unter drei Jahre alt ist, kannst Du den Wunsch nach Teilzeit sogar mit Elternzeit unterstützen.
3. Ich glaube nicht, dass die Dir die Wahl der TaMu vorschreiben können.

Für mich klingt das eher so, als wollten die ein allgemeines Gespräch mit Dir führen, vielleicht auch, um rauszufinden, ob Du tatsächlich arbeite willst, oder das nur sagst, um entsprechend höhere Bezüge zu kriegen.

Viele Grüße
Ulli

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Re: Brauche Eure Hilfe. Habe morgen Termin bei A-Amt

Antwort von Sunshine! am 21.07.2003, 22:07 Uhr

Hallo!

Das ist schon o.k., wenn du nur 30 h arbeiten willst. Du kannst das ja schon allein damit rechtfertigen, dass du ein Kind zu betreuen hast.
Allerdings bekommst du natürlich auch nur anteiliges Arbeitslosengeld. Wenn du also vorher 40 Stunden gearbeitet hast, nun 30 Stunden arbeiten willst, bekommst du nun nur 3/4 dese Arbeitslosengeldes, welches sich aus deinem früheren Verdienst errechnet hätte. Man kriegt immer nur insoweit Arbeitslosengeld, wie man dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung steht.

Ob du eine Sperre bekommst für das Arbeitslosengeld wegen der Kündigung, wird das Arbeitsamt entscheiden. Hier fehlen die nötigen Infos.

Viele Grüße
Sunshine

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