Baby und Job

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Geschrieben von berita am 27.03.2004, 10:56 Uhr

Arbeitsantritt nach EZ und gleich wieder schwanger

Hallo,

das dritte Erziehungsjahr kannst du noch beantragen und zwar spaetestens 8 Wochen vor dessen Beginng. In manchen Bundeslaendern wie Bayern gibt es auch im dritten Jahr noch Geld, in anderen nicht. Wo lebst du denn?

Was deinen Job angeht, das ist natuerlich ein moralisches Dilemma.. ich wuerde jedenfalls den Chef schnell informieren, wenn du schwanger bist, damit er etwas organisieren kann. Vielleicht kann die derzeitige Aushilfe ja auch weiterhin deinen Job machen.

LG
Berit

 
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