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Geschrieben von Ulimama am 15.03.2008, 22:23 Uhr

An die Lehrerinnen - vorzeitige Einschulung?

Hallo, sorry die Frage ist etwas off topic...

Es gibt in jedem Bundesland bei der Einschulung Kann-Kinder, in der Regel bis 3 Monate nach regulärer Einschulungsfrist geboren. Was sind die Voraussetzungen, wenn man ein Kind, was z. B. 2 Wochen NACH dieser Kann-Kind-Frist geboren ist, vorzeitig einschulen lassen will?
Hintergrund der Frage ist, daß sie bei uns im Ort die Schulbezirke ändern wollen, weil unsere Dorfschule wegen Zuzug von jungen Familien vergrößert werden müßte und in der 5 km entfernten Stadt eine 3-zügige Grundschule in einem Plattenbau-Gebiet perspektivisch viele freie Kapazitäten hat. Da wir per Zwangseingemeindung zu der Stadt gehören, soll dann also der Ortsteil vom Dorf, in dem wir wohnen, zum Schulbezirk dieser Stadt-Grundschule zugeschlagen werden. Das möchte ich meiner Tochter gern ersparen Dorfschule ist einzügig bzw. wird ab Schuljahr 2008/2009 2-zügig in den neuen Klassen, wenn die Schulbezirke so bleiben, Kind müßte mit dem Auto gefahren werden und abgeholt werden, weil der Bus so ungünstig fährt, Hort wäre nicht direkt an der Schule und und und...)

Möglicherweise kommt die Schulbezirkänderung erst zum Schuljahr 2010/11, was aber das Einschulungsjahr meiner Tochter regulär wäre, aber sie ist nur 2 Wochen am Kannkind vorbei...

Danke fürs Zulesen und danke für Antworten, es geht übrigens um Brandenburg.

Lg

Ulimama

 
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