Geschrieben von LeonS2007 am 20.03.2009, 20:38 Uhr |
400 € Job
Hallo zusammen,
wollte mal nachfragen ob jemand sich damit auskennt, wenn man einen Minijob bereits hat ( 270 € monatlich) und dann noch einen über 400 € Basis snnimmt, was krigt man dann abgezogen?
Würd mich über eure Antworten sehr freuen
Liebe Grüße
Re: 400 € Job
Antwort von Carina+Eve am 20.03.2009, 20:49 Uhr
hallo
du bekommst nichts abgezogen.
du darfst jedoch nicht über die 400 euro kommen,d.h. mit beiden gehälternzusammen.
du könntest 10 jobs haben darfst aber insgesamt nicht über 400 euro kommen.
vielleicht kannst du einen job auf 42o euro anmelden dann kannst du bei dem anderen auch voll 400 euro verdienen.
gruß carina
Re: 400 € Job
Antwort von Hotsprings am 21.03.2009, 20:41 Uhr
Der erste Job läuft als Minijob und wird vom Arbeitgeber versteuert, kostet dich nix.
Der zweite wird voll versteuert und ist auch voll sozialversicherungspflichtig, d.h. davon bleibt dir nicht viel übrig.
Ich würde vorschlagen du suchst dir was auf bis zu 800 Euro brutte, das ist die Gleitzone, da fallen wenig Steuern und Sozialversicherung an. In Steuerklasse IV würdes da etwa 650 Euro rausbekommen.
Re: 400 € Job
Antwort von Sassi1 am 22.03.2009, 15:04 Uhr
Wenn Du mit beiden 400-Euro-Jobs zusammen über die 400-Euro-Grenze kommst, sind beide steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Siehe: www.minijobzentrale.de
Re: 400 € Job
Antwort von chrissicat am 23.03.2009, 21:18 Uhr
Es ist erstmal ein Unterschied, ob du neben dem Minijob noch eine "Hauptbeschäftigung" hast oder nicht.
Wenn du eine Hauptbeschäftigung hast, dann kannst du daneben nur einen Minijob ausüben, jeder weitere wird voll versteuert und unterliegt voll der Sozialversicherungspflicht.
Hast du keine "Hauptbeschäftigung", kannst du auch mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben, du darfst nur zusammengerechnet nicht mehr als 400 € verdienen. Übersteigt die Summe deiner Gehälter die 400 €, zählen ALLE Minijobs NICHT mehr als Minijobs und werden somit voll versteuert und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht. Wobei bei einem Einkommen zwischen 400,01 und 800,00 € die Gleitzonenregel angewandt wird, d.h. der Arbeitnehmer zahlt verminderte Beiträge zur Sozialversicherung und der Arbeitgeber volle Beiträge.
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