Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sascha1811 am 28.04.2011, 21:53 Uhr

@knubbelchen

Also ich denke das geht nicht!! Du hast auf ein halbes Kind anspruch und er auch. Er kann seinen anspruch auf seine Frau übertragen, wenn es von vorteil ist. Aber nicht beide ein halbes Kind, da die eine hälfte, dein anspruch ist!

 
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