Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sascha1811 am 28.04.2011, 21:48 Uhr

@ Julia

Beim finanzamt blickt doch eh keiner richtig durch, wenn die mal richtig loslegen....lach. Aber ich denke der Beamte hat da einen fehler gemacht. Der Ex hat anspruch auf ein halbes kind. Wenn er wieder geheiratet hat, kann es auch seine -frau draufbekommen, wenn es von vorteil ist. aber entweder er, oder sie. Nicht beide, das denk ich geht nicht

 
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