Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 29.04.2011, 9:01 Uhr

Gemeinsame steuerl. Veranlagung

... das wäre für mich die Erklärung, denn versteuert wird das gemeinsame ehel. Einkommen so muss dann der (halbe) Freibetrag auch auf beide angewendet werden.
Schätze mal, dass ein Ehepaar mit einem gemeinsamen Kind ebenfalls je einen ganzen FB auf der Karte hat, was logisch ist, sonst gäbe es bei der Einkommensteuererklärung einen kräftigen Überschuss.

 
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