Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 28.04.2011, 23:09 Uhr

Klingt nach Fehlinfo...

Also Deine Ex-Frau und Du wart verheiratet und es gab ein gemeinsames Kind?

Dann hattet Ihr die Wahl, dass ein Ehepartner Steuerklasse III und 1,0 Kind hat (und der andere Steuerklasse V und kein Kind), oder eben beide Ehegatten Steuerklasse IV und 1,0 Kind.

Bei Steuerklasse V und VI können grundsätzlich keine Kinderfreibeträge eingetragen werden.

Halbe Kinder gibt es nur, wenn die Eltern nicht mehr aktiv miteinander verheiratet sind... so im Prinzip zumindest (auch da gibt es Fälle, wo es trotzdem ganze Kinder gibt).

 
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