Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von safrarja am 28.04.2011, 22:38 Uhr

so

nun haste mich aber zum Schwitzen gebracht

Das Finanzamt hört bzw liest jedes Jahr von uns da wäre denen das bestimmt aufgefallen , wenns nicht stimmt ..naja oder auch nicht #gg#
im Netz hab ich das dazu gefunden :

Das Einkommensteuergesetz und die Lohnsteuerrichtlienien bestimmen, dass die Zahl der Kinderfreibeträge für jedes zu berücksichtigende Kind grundsätzlich mit dem Zähler 0,5 bescheinigt wird. Der Zähler 1,0 gilt für ein Kind,

1. das bei verheirateten Arbeitnehmern in Steuerklasse III oder IV zu beiden Eehegatten in einem steuerlichen Kindschaftsverhältnis steht

lg

 
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