Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von susafi am 22.12.2011, 20:02 Uhr

äh ja..wäre ja gut gewesen, oder das dauerthema berufstätiger AEs

Ich habe es zwar schon ein paar Mal gesagt... aber ich sage es gerne noch ein paar Mal... die ARGE kann dich nicht Sperren, nur weil du aufgrund der Betreuungssituation nicht diesen Drecksjob annehmen kannst... das dürfen die nicht verlangen und HIER würde das auch nie jemand verlangen... ICH darf ablehnen, wenn ein Job sich einfach nicht mit den Kindern vereinbaren lässt...

ich wäre schon längst mit dem Anwalt dagegen vorgegangen bzw. wäre ich schon längst "krank"...

 
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