Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 32+4 am 22.12.2011, 15:39 Uhr

die info dazu bekam ich jedenfalls mündlich

recht haben und recht bekommen

sind ja oftmals 2 paar schuhe

aber ich bekomme ja noch den schriftlichen nachweis, daß ich mich bemüht habe um eine betreuung, aber keine betreuung verfügbar ist.

das schreiben kommt vom jugendamt/tagesmutterverein

sowas sollte fürs arbeitsamt und für den arbeitgeber glaubhaft genug sein, denke ich

 
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