Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von spiky73 am 18.07.2009, 18:49 Uhr

wir werden gemeinsames sorgerecht beantragen, hatte wer von euch schonmal allein

hallo laleme,

gottseidank habe ich für beide kinder das alleinige sorgerecht - und würde mich hüten, das ganze zu ändern...

hier gibt es immer mal wieder diskussionen pro und kontra gemeinsames sorgerecht... im grunde genommen ist das thema sorgerecht mittlerweile - genau wie das thema heirat - etwas, worüber es sich nicht groß nachzudenken lohnt. entweder kümmern sich vater und mutter unabhängig von einem fetzen papier GEMEINSAM um das kind, oder eben nicht. genau wie sich in meinen augen eben durch einen trauschein gefühle nicht zementieren lassen: alles kann, nichts muss.

in meiner persönlichen situation wäre es halt ungleich schwieriger, ein verbrieftes gemeinsames sorgerecht zu leben, weil die beiden väter ja noch nicht mal im lande sind, geschweige denn deutschen alltag kennen.
es wäre z.b. müßig gewesen, mit dem vater meiner großen über die wahl des kindergartens oder der schulform zu diskutieren, weil er im ganzen eben in einem anderen land mit anderen strukturen aufgewachsen ist und lebt, und im einzelnen unseren alltag noch nicht mal kennt...
und der vater der kleinen... ja nu, der weigert sich ja vehement, die existenz des kindes wahrzunehmen, geschweige denn, sich zu kümmern. von daher wäre das GS da verlorene liebesmüh.

im übrigen finde ich die freude über mein alleiniges sorgerecht auch keinen krassen widerspruch zu der tatsache, dass oben steht, dass sich das sorgerecht nicht über ein stück papier definiert... schließlich war ich nie verheiratet und kenne es weder selbst (noch meine kinder), dass ein mann mit uns alltag lebt und sich an unserem leben und somit auch an der erziehungsarbeit beteiligt. bei kindern, die aus einer ehe heraus enstanden sind und u.u. auch jahrelang mit beiden eltern aufgewachsen sind, sind die familiären strukturen eine ganz andere, und da ist das per gesetz bestehende gemeinsame sorgerecht sinnvoll und hat einen ganz anderen stellenwert. und ich sage mal, die mütter/väter, die hier schreiben und probleme mit dem expartner haben, sind nicht unbedingt die regel. die ehepaare, die sich in den letzten jahren in meinem bekanntenkreis getrennt haben, bekommen es ganz gut hin, trotz der trennung als paar weiter eltern zu bleiben...

von daher vereinfacht die tatsache, dass ich in meinem ganz persönlichen fall eben alleine entscheidungen treffen und unterschriften leisten kann, die sache ganz allgemein... und wenn es darum geht, wo die kinder nach meinem ableben hin sollen... da kann man jederzeit auch beim jugendamt eine willenserklärung abgeben, auf die dann auch im fall der fälle (sollte er unglücklicherweise eintreten) rücksicht genommen wird. das war eine auskunft meiner zuständigen jugendamtsmitarbeiterin, die mir auch sagte, dass man eben nicht nur die großeltern angeben kann, sondern auch einen ganzen pool an möglichen leuten, die die kinder aufnehmen könnten (z.b. geschwister der eltern, oder auch taufpaten, wenn diese eben auch einen besonderen bezug zum kind haben und dieses aufnehmen würden etc.)...

viele grüsse,
martina

 
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