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Geschrieben von yvo72 am 27.05.2009, 14:08 Uhr

Unterhaltsvorschuss beantragen

Hallo,

bisher hat der Vater meiner Tochter immer Unterhalt bezahlt. Nun wird sich das wohl ändern bzw. hat es schon und ich muss Unterhaltsvorschuss beantragen. Wir haben damals den Unterhalt für meine Tochter gemäß Düsseldorfer Tabelle und ohne Gericht oder Jugendamt vereinbart. Kann ich das jetzt trotzdem beantragen, ohne das ein Unterhaltstitel vorliegt? Werden die sich dann erst an ihn wenden oder wie läuft das ab?

Gruß
yvo

 
3 Antworten:

Re: Unterhaltsvorschuss beantragen

Antwort von Rasselbande6 am 27.05.2009, 14:19 Uhr

bei mir ist das schon 7 Jahre her ich weiß nicht wie es jetzt genau läuft, damals war es so das wenn Du UVS beantragst wird automatisch ein titel gegen deinen Ex-Partner erwirkt weil du sonst keine anrechte hast. Es wird geprüft ob Dein EX-Partner wirklich nicht bezahlen kann etc. und dann bekommst du UV aber auch nur begrenzt, wie lang weiß ich nicht weil ich kurz nach der Scheidung wieder geheiratet habe und das UVSG eingestellt worden ist.

LG

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Re: Unterhaltsvorschuss beantragen

Antwort von berita am 27.05.2009, 16:24 Uhr

Hallo,

wenn dein Kind jünger als 12 Jahre ist, kannst du UHV beantragen. Ich musste nur ein Formular beim JA ausfüllen und Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung etc. vorlegen. Titel hatte ich keinen und meines Wissens wurde auch keiner vom JA beantragt.. (hab allerdings keine Beistandschaft, da läufts vermutlich anders). Sie haben ihn nur angeschrieben, so dass er sich zu der Sache äussern kann (darauf hat er nicht reagiert), danach habe ich dann den UHV bekommen.

LG

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Re: Unterhaltsvorschuss beantragen

Antwort von Lena_1977 am 27.05.2009, 18:20 Uhr

Mein Bescheid war heute in der Post :-)

Termin beim Jugendamt geben lassen. Unterlagen mitbringen, Ausweise, Adresse des KV/Arbeitgeber, Vaterschaftsanerkennung usw. und eine schriftliche Aufforderung an den KV das er Unterhalt in Höhe von xy zu zahlen hat (bei mir hat ne Mail gereicht).
Es wird ein Formular/Antrag ausgefüllt. Das Amt schreibt dann den Vater an und versucht den Unterhalt zu erzwingen - wenn er nicht zahlt/kann - bekommst du UHV.
Geld bekommst du dann rückwirkend ab Monat der Antragsstellung - hat bei mir 4 Wochen gedauert .

Lena

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