Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 21.02.2023, 15:19 Uhr

Wenn 25,- € affig sind...

... warum macht dann die Kindesmutter so ein Gedöns darum? Bei 300,- € Freibetrag vom Einkommen? Das kann man dann auch der Mutter vorhalten.

Dein Argument, daß wir die Verhältnisse nicht kennen, kaufe ich, da gebe ich Dir recht. Nur gilt das auch für den Kindesvater. Und die Wohnkosten etc. zahlt in erster Linie das Jobcenter.

Wenn man alleinerziehend ist, teilzeit arbeitet und aufstockend Hilfe bezieht, lebt man man Grunde schon auf gutem Fuß. Mann/Frau arbeitet sich schließlich nicht kaputt. Und mMan muß dabei natürlich auch berücksichtigen, was an einmaligen Leistungen zusätzlich vom Amt gezahlt wird, als da wären sämtliche Nebenkostennachzahlungen (Tagstrom ausgenommen), Klassenreisen (werden erfahrungsgemäß mit zunehmenden Alter immer kostspieliger), Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, GEZ-Befreiung (das sind allein über 200,- € im Jahr, da kann Sie mit ihrem Kind locker 1x Eisessen gehen im Monat, Winter mitgezählt..., worüber also jammert sie?).
Das alles muß man netto erst einmal nach hause bringen!

LG
Ralph

 
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