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Geschrieben von beautiful Australia am 04.01.2023, 22:04 Uhr

Familiengericht-Aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo Zusammen,
ich habe das ABR beantragt und habe nach einigen Verschiebungen nun endlich nächste Woche den Gerichtstermin.
Kann mir jemand schildern wie das vor Gericht so in etwa abläuft? Ich bin ganz schön aufgeregt und habe angst. Ich bin so der Typ Mensch, der in der Schule ein Blackout hatte, wenn ein Referat gehalten werden musste, egal wie gut mir das Thema lag… Ich weiß nicht, wie ich mich auf den Termin richtig vorbereiten kann/soll. Hat jemand einen Rat für mich?
Werden einem dort Fragen gestellt? Spricht man selbst oder eher der Anwalt? Ich habe einen Anwalt, der momentan leider noch im Urlaub ist.

Wenn das Wechselmodell vorgeschlagen werden sollte, muss ich dem dann zustimmen? Ich halte davon eigentlich nichts. Ich möchte unserem Sohn nicht den Umgang mit dem Kv verwehren, aber das Wechselmodell empfinde ich als zu viel Stress und herumgezerre für den kleinen Mann ( 17 Monate). Vor allem ist er auch eigentlich ab April bei mir im Ort in der Krabbelgruppe angemeldet. Der KV ist in einen anderen Ort 20 km entfernt gezogen.

Danke schon mal für eure Antworten.

 
12 Antworten:

Re: Familiengericht-Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von Banu28 am 05.01.2023, 7:55 Uhr

Huhu,

das sind alles Fragen für den Anwalt. Bitte vor dem Gerichtstermin unbedingt mit ihm ganz genau das Vorgehen in der Verhandlung besprechen, das ist sehr wichtig. Er kennt die Richter und weiß, was die gern hören und was nicht. Du kannst das nicht hier über ein Forum klären.

LG und *daumendrück*

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Re: Familiengericht-Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von Lena_1922 am 05.01.2023, 10:48 Uhr

Wichtig ist erstmal ruhig bleiben.
In der Regel sind diese Verhandlungen eher ruhige Besprechungen und nicht so aufregend wie die Darstellung im TV.
Du solltest dich gut mit deinem Anwalt im Vorfeld absprechen.
Was hat er genau beantragt? Wie reagiert ihr auf Anträge der Gegenseite?
In der Regel versucht der Richter erstmal einen Einigung/Vergleich unter den Eltern zu erzielen.
Nur wenn ihr gar nicht zusammenkommt, dann geht es weiter ggfls. mit Gutachten.
Die Frage ist, wie weit liegt ihr in euren Vorstellungen auseinander und mit welcher Begründung.
Krabbelgruppe ist nett, spricht aber nicht gegen ein Wechselmodell.
Normalerweise befragt der Richter das Kind (alleine) - bei 17 Monaten ist davon aber nicht auszugehen.

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Re: Familiengericht-Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von Pamo am 05.01.2023, 12:16 Uhr

Sprich vorher mit deinem Anwalt. Besprich, welche Anträge gestellt werden und was das Ziel ist. Sag, was du keinesfalls möchtest.

Falls der Anwalt bei dem Termin einen Vorschlag oder eine Zustimmung äußert, die nicht mit dir abgesprochen oder nicht in deinem Sinne ist: Mach sofort den Mund auf. Hinterher ist es zu spät!

Das Wechselmodell halte ich für euren Fall für ungeeignet. Der KV hat sich gezeigt, dass er nicht wirklich interessiert oder geeignet ist, denn er hat vorsätzlich 20 km Entfernung geschaffen.

Regelt gleich auch den Umgang, wenn ihr dabei seid.

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Re: Familiengericht-Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von Berlin! am 05.01.2023, 13:05 Uhr

Du gehst ja nicht alleine hin sondern mit der Anwältin deines Vertrauens. die wird Dich auch hoffentlich gut auf den Termin vorbereiten, am besten trefft ihr Euch dafür einige Minuten früher.

Vor Gericht wird niemandem der Kopf abgerissen. Die Richter:innen tragen eine schwarze Robe mit Samtbesatz und es gibt keinen Hammer (den gibt es nur im fernsehen *g*). Du kannst einfach sagen, dass es Dir leid tut, weil du sehr aufgeregt bist. Du bist da nicht die erste, glaub mir. Du antwortest einfach wahrheitsgemäß auf Fragen. Erfinde nichts dazu, lass nichts weg. Hast Du etwas nicht verstanden, frage nach. Die meisten Dinge wird eh die Anwältin machen, Du bist da nicht in einer mündlichen Prüfung.
Und Du musst auch nichts zustimmen, was Du nicht willst. Das besprichst Du vorher auch mit Deiner Anwältin.
Vorbereiten kannst Du Dich weniger, Du musst ja eben kein Referat halten. Und das Wesentliche steht in den Akten ja schon.

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Ergänzen möchte ich noch:

Antwort von Limayaya am 05.01.2023, 14:18 Uhr

Das meiste haben meine Vorrednerinnen schon gesagt....

ergänzen möchte ich noch:

ich gehe davon aus, dass diese erste Termin erst mal vor dem Amtsgericht ist? Dann wird dir der Richter/die Richterin nicht einmal in der berühmten Robe gegenübersitzen.

Die Verhandlungszimmer bei solchen Familienangelegenheiten ähneln eher einem spartanisch eingerichteten Büros und entsprechend sitzt der/die RichterIn dann auch einfach in Hosenanzug ect. am Tisch. Ich hatte sogar schon Familienrichter in Jeans mit offenem Hemdkragen...

Natürlich solltest du dich vorab mit deinem Anwalt absprechen, was du willst oder nicht willst. Solltest du dann während der Verhandlung merken, da läuft etwas aus dem Ruder, oder du bist dir total unsicher, was das Gesagte nun bedeutet oder so: Kurz deinem Anwalt sagen, dass du dich mit ihm alleine beraten/besprechen willst. So kann dein Anwalt dann einfach kurz unterbrechen lassen und du kannst mit ihm zusammen beraten/austauschen, wie es weiter gehen soll.

Bleib locker, entspannt, ehrlich! (und es wäre auch nicht die erste Termin der unterbrochen werden muss, weil einer der Beteiligten vor Aufregung schlecht wird oder so....Richter sind auch Menschen und wissen, dass sie mit Menschen zu tun haben)

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Re: Familiengericht-Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von beautiful Australia am 05.01.2023, 16:26 Uhr

Vielen lieben Dank für eure Antworten und Ratschläge.
Ich habe einen Anwalt, der eigentlich zu Beginn immer super war, aber seitdem ich die Unterlagen für die Verfahrenskostenhilfe abgegeben und er das erste Mal Kontakt mit dem Gericht bzgl. Antrag für VKH und ABR aufgenommen hat, ist er irgendwie etwas komisch geworden. Sehr distanziert, telefonisch oft nicht für mich zu sprechen, antwortete auch nicht immer auf Fragen via email… Als wäre er selbst froh, wenn er meinen Fall abgeschlossen hat und zu den Akten legen kann.
Ich weiß nicht, ob das normal ist. Ich war vorher noch nie bei einem Anwalt und schon gar nicht vor Gericht.
Mein Anwalt hat mir aber eben eine Mail geschickt in der steht, dass der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde. Gott sei Dank.
Leider liegt die Stellungnahme der Verfahrensbeiständin noch nicht vor und vom JA hat sich bisher auch noch niemand bei mir gemeldet. Mit dem JA hatte ich im letzten Jahr versucht ein paar mal in Kontakt zu treten, leider war die richtige Ansprechpartnerin nie anwesend und hat auch nicht zurückgerufen. Mein Anwalt meinte dann, dass ich es einfach erst mal dabei belassen soll.
Der KV hat selbst wohl keinen Antrag auf das ABR eingereicht. Er hat zwar immer damit gedroht mir den Kleinen wegzunehmen, will ihn aber so beeinflussen, dass er irgendwann selbst nicht mehr zu mir möchte, wenn er etwas älter ist. Ich vermute, dass er sich irgendwann hat beraten lassen und ihm geraten wurde noch etwas abzuwarten bis er älter ist, vor allem da ich wie vorher vereinbart in EZ bin und er gegen unsere Absprache doch nicht arbeiten gegangen und arbeitslos bzw. mittlerweile Hartz4 Empfänger ist. Er bereitet sich darauf vor sich selbstständig zu machen um von zuhause aus arbeiten zu können.

Was sollte ich denn bzgl Kleidung beachten? Ist eine schwarze Jeans mit schwarzen Boots oder Stiefeletten ok? Dazu ein Wollpullover in grau, dunkelgrün, blau oder schwarz? Meine Blusen passen mir leider alle nicht mehr. Mein Rücken ist vom Baby Tragen zu breit geworden und meine Brust um einiges größer.
Haare halb offen oder lieber Pferdeschwanz? Habe lange Haare bis zum Po, aber durch stressbedingten Haarausfall im letzten Quartal nicht mal mehr die Hälfte übrig. Hatte noch keine Zeit, Geld (und psychische Verfassung ) extra für einen Haarschnitt zum Friseur zu gehen und sie kurz schneiden zu lassen.

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bzgl. Kleidung

Antwort von Limayaya am 05.01.2023, 21:41 Uhr

Einfach ordendlich und autentisch angezogen sein.

Wenn du also im Alltag eher der Jeans-Pulli-Typ bist, zieh das halt an (natürlich 'ne saubere Jeans ohne Löcher, und evt. den etwas "schickeren" Pulli und nicht gerade den letzten verwaschenen Fetzen vom Aldi-Krabbeltisch.

Wenn du dagegen auch im Alltag eher in Rock, Bluse, Pumps unterwegs bist, gehe in Rock, Bluse, Pumps...Auch hier eben dann auf "was ordendliches, sauberes" achten.

Es geht ja nicht darum, dass das Gericht überprüfen will, ob du nicht evt. unter der Brücke haust oder?

Und "verkleiden" macht gar keinen Sinn. Du wirst dich in "anderen" Klamotten ja auch nicht wohl fühlen und dieses Unwohlsein, wird sowohl Richter -aber noch schlimmer- als auch die Gegenseite merken und dies ggf. ausnutzen (dich weiter verunsichern ect....)

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Kleidung vor Gericht / VKH

Antwort von Berlin! am 06.01.2023, 9:58 Uhr

Das ist keine Modenschau, also keine Sorge.
Saubere, ordentliche Kleidung. Schwarze Jeans und Shirt ist völlig ok.
Verzichte auf dicke Uhren, protzigen Schmuck und sowas, nicht unbedingt die Prada-Tasche nehmen. Schlicht, ordentlich, sauber und dann ist gut.

Was die VKH angeht:
Es ist gut und richtig, dass es sowas gibt. Es ist aber so, dass Anwält:innen bei Mandaten mit VKH oder BKH deutlich weniger anrechnen können als bei Mandaten ohne. Für dieselbe Arbeit, den selben Aufwand etc... Da ist man durchaus geneigt, auch mal etwas kürzer angebunden zu sein, Zeit ist Geld. Und ablahnen darf man VKH-Mandate auch nicht (oder nur ausnahmsweise).
Das ist natürlich nicht professionell und Du kannst ja nichts dafür. Aber es ist menschlich.

Nicht zu viele Gedanken machen (wenn das geht). Nervös sein ist völlig okay, das kannst du, wie geschrieben, auch einfach sagen (hilft nämlich super gegen Nervosität).

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Re: Familiengericht-Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von Sue_Ellen am 06.01.2023, 13:41 Uhr

Ich verstehe deine aufregung, es geht schließlich um das abr für dein söhnchen.
Dein anwalt ist wenig ambitioniert, weil er erheblich weniger verdient als ohne pkh.
Deswegen solltest du dich selbst vorbereiten, 5 minuten vor verhandlungsbeginn ist zu spät.
Wahrscheinlich geht alles gut, aber es kann schon sein, dass das wm vom bürgergeldempfänger vorgeschlagen wird.
Da musst du immer im kopf haben, ER hat die entfernung geschaffen und muss die ausübung des wm's plausibel darlegen.
Auch solltest du im streitfall einen erweiterten umgang 'vorschlagen', immer zum wohle des kindes. Die anmeldung in der krabbelgruppe ist als begründung irrelevant.
Es wird ein ganz normales zimmer sein, du merkst schon, wenn du gefragt wirst.
Wichtig finde ich noch die position der verfahrensbeiständin, vll erreichst du sie noch vorher.
Das jugendamt spielt eine untergeordnete rolle.

Ich halte die daumen, du kannst ja mal berichten, wenn du magst!

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Re: Familiengericht-Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von beautiful Australia am 08.01.2023, 15:37 Uhr

Vielen lieben Dank für eure Antwort.
Die Stellungnahme der Verfahrensbeiständin ist am Freitagnachmittag noch geschickt worden. Sie schreibt, dass sie der Auffassung ist, dass wir beide gute Eltern sind und sie eigentlich dazu tendiert und empfiehlt, dass es eine verpflichtende Festlegung zur Betreuung gibt, die wir als Eltern treffen müssen. Dem Wunsch des Kindsvaters nach paritätischer Betreuung steht ihrer Meinung nach nichts entgegen, unser Sohn soll also bei uns möglichst gleichermaßen in den nächsten Monaten aufwachsen. Im Endeeffekt heißt das eigentlich, dass sie das Wechselmodell empfiehlt. Sie geht leider gar nicht wirklich darauf ein, das der Kindsvater psychisch krank ist und ständig versucht unseren Sohn zu manipulieren. Auch wenn er gerade mal 17 Monate alt ist, konnte ich es definitiv wahrnehmen, dass sein Manipulation über einen kurzen Zeitraum erfolgreich war bis er ausgezogen ist. Ich habe ihn allerdings aufgefordert auszuziehen, da es meine Wohnung ist und ich es nach fast 1 1/2 Jahren nicht mehr geschafft habe seine Art zu ertragen. Dass er ständig versucht und auch mehrfach über das letzte Jahr hinweg gesagt hat, dass er mir meinen Sohn wegnimmt und dass er den Kontakt zur Großeltern zu verboten hat und wenn ich mich nicht dran gehalten habe, immer Terror geschoben hat. Nur weil er im Gespräch mit ihr ständig gesagt hat, dass das, was ich alles behaupte überhaupt nicht stimmen würde und er ein Friedensangebot ausspricht, glaubt sie ihm irgendwie alles. Er ist halt ein guter Redner.

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Re: Familiengericht-Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von mauspm am 08.01.2023, 21:56 Uhr

Wärst du nicht aufgeregt wäre das eher ungewöhnlich, keinen lässt ein Gerichtstermin kalt, schon gar nicht wenn es ums Kind geht.
Eigentlich ist dein Anwalt deine Vertretung, auch verbal aber trotzdem kann man dir fragen stellen. Bleib ruhig und mache dem Gegner keine Vorwürfe, schrei nicht oder verlier die Fassung und krame alte Kamellen raus.
Die Jugendgerichtshilfe sollte eigentlich mit dir gesprochen und ihr beide ein Bild voneinander haben.
Ganz wichtig: du musst erst einmal nix zustimmen was dir nicht gefällt, da gibt es keine Pflicht.
Versuch zu entspannen und pusche etwas dein Selbstbewusstsein an diesem Tag eventuell mit Kleidung und Frisur....
Ich drück die Daumen

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Re: Familiengericht-Aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von Celina.Chalin am 13.01.2023, 0:23 Uhr

Und? Hast du ein Update für uns?

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