Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von taram am 23.08.2017, 11:54 Uhr

Vermeidung von Pflegezahlungen möglich ?

Das Wichtigste in Kürze
Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen – selbst wenn der Kontakt seit langer Zeit abgebrochen war.
Muss ein Elternteil im Heim untergebracht werden, sind die Kosten häufig so hoch, dass Pflegeversicherung und Rente nicht ausreichen.
Zunächst zahlt der Sozialhilfeträger, er fordert das Geld später aber von den Kindern zurück.
Ob Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab. Vom bereinigten Nettoeinkommen wird ein Selbstbehalt von mindestens 1.800 Euro abgezogen. Der erhöhte Selbstbehalt für eine Familie liegt bei 3.240 Euro.
Auch das Vermögen der Kinder muss bis zu einer Schongrenze für den Unterhalt ausgegeben werden. Eine angemessene, selbst genutzte Immobilie gehört zum Schonvermögen der Kinder.
Unterhaltsansprüche eigener Kinder haben Vorrang vor den Unterhaltsansprüchen der eigenen Eltern.

http://www.finanztip.de/elternunterhalt/

 
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