Elternforum Alleinerziehend, na und?

KV verschweigt Einkommen

Alleinerziehend, na und?
KV verschweigt Einkommen

Pimboli

Der Kindsvater hat beim Jugendamt für die Berechnung des Kindesunterhalts nicht die Mieteinnahmen seiner Eigentumswhg. angegeben . Demzufolge wurde der Unterhalt"nur" nach seinem Gehalt berechnet . Kann man nachträglich mehr Unterhalt einfordern ? Kann ich selbst überprüfen , ob er aktuell noch diese Eigentumswhg. hat ? Gibt es eine Verjährungsfrist , um nachträglich mehr Unterhalt zu fordern ?


Limayaya

Antwort auf Beitrag von Pimboli

Ich nehme an, du hast eine Beistandschaft beim JA wg. dem Unterhalt? Dann direkt dich mit dem Herrn/Dame in Verbindung setzen und schildern, dass du weißt -aus eurer gemeinsamen Zeit- dass da noch Einnahmen bestehen. Die werden dann entsprechend den KV anschreiben und Offenlegung fordern. Je konkretere Angaben du dem JA gegenüber machen kannst (Adresse der Wohung, wie hoch waren die Miete früher ect.), desto schneller werden die reagieren. Selbst wenn der KV die Wohnung nicht mehr hätte, würde es ja bedeuten, er hatte hohe Einnahmen durch den Verkauf. Dann muss sowas ja auch irgendwo auf einem Steuerbescheid ect auftauchen.


WurmsMama

Antwort auf Beitrag von Pimboli

Bei der Unterhaltsberechnung meines Kindes wurden die Eigentumswohnungen nicht berücksichtigt, da es heißt sie wären Altersvorsorge, da er selbständig ist.


shinead

Antwort auf Beitrag von WurmsMama

Wer auch immer das so hat durchgehen lassen, hat Dich besch**en... https://www.anwalt.de/rechtstipps/kindesunterhalt_005033.html. Erst wird das zu berechnende Einkommen komplett ausgerechnet (also ALLE Einnahmen, minus Werbungskosten (z.B. Kredit für Vermietobjekt), Krankenversicherung, Vorsorge, etc.). Dabei ist wichtig, dass die Vorsorge (Alter, Pflege, etc.) nur bis zu einer bestimmten Höhe berechnet werden. Man kann also nicht einfach so monatlich 10.000 Euro zurück legen um den Unterhalt zu drücken. Einfach raus lassen kann man Mieteinnahmen nicht.


Pimboli

Antwort auf Beitrag von Pimboli

Der KV ist nicht selbstständig , seit 1.7.17 allerdings arbeitslos .


shinead

Antwort auf Beitrag von Pimboli

Auf jeden Fall dem Sachbearbeiter beim Jugendamt melden. Auch Mieteinnahmen müssen berechnet werden. Klar, ein eventuell noch abzuzahlender Kredit kann gegengerechnet werden. Aber die Einnahme per se muss mit einberechnet werden! https://www.anwalt.de/rechtstipps/kindesunterhalt_005033.html


Mutti69

Antwort auf Beitrag von Pimboli

Ich würde beim Grundbuchamt Einsicht beantragen. Bei berechtigtem Interesse darfst du dann schauen, ob die Immobilie ihm noch gehört. Wenn du möglichst alle Informationen hast, dann würde ich tatsächlich handeln.